Schiedsamt

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt und entsprechenden Ansprechpartnern finden Sie hier.

Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarrechtlichen Angelegenheiten.

Die Schiedsämter führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie aus Ehrverletzungen durch, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind.
Soweit für bestimmte Streitigkeiten der Versuch einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung erforderlich ist gelten die Vorschriften des Nds. Schlichtungsgesetzes.

In der Samtgemeinde Velpke sind 2 Schiedsamtsbezirke eingerichtet:

Schiedsamtsbezirk für die Gemeinden Schiedsperson Telefon E-Mail

 Schiedsamtsbezirk 1:

  • Gemeinde Bahrdorf
  • Gemeinde Danndorf
  • Gemeinde Groß Twülpstedt
Carola Jacobs-Schütte 05364/4056 ccjacobss@icloud.com

 Schiedsamtsbezirk 2:

  • Gemeinde Grafhorst
  • Gemeinde Velpke
Rainer Gützkow 05364/3158 schiedsmann.velpke@online.de