Reisepass
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die jeweiligen Einreisebestimmungen und welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen:
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de bzw. Reise & Sicherheit.
Hinweise zum ePass vom Bundesministerium des Innern.
Für die Beantragung von Reisedokumenten benötigen bzw. beachten Sie:
Reisepass (ePass)
persönliches Erscheinen ist erforderlich | |
das alte Dokument, Personalausweis mitbringen | |
1 aktuelles biometrisches Passfoto (siehe unten Lichtbildanforderungen unten) | |
bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde bzw. bei Verheirateten Eheurkunde | |
Gebühr | |
37,50 € bis zum 24. Lebensjahr | |
60,00 € ab dem 24. Lebensjahr | |
Express-Reisepass | 69,50 € bis zum 24. Lebensjahr |
92,00 € ab dem 24. Lebensjahr | |
Wird der Express-Reisepass bis 11:00 Uhr beantragt und termingerecht an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei 72 Stunden. |
Reisepass (ePass) für Kinder ab dem 12. Lebensjahr (auf Antrag auch früher)
persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich | |
die Unterschriften beider Elternteile sind erforderlich (Zustimmungserklärung Eltern) bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht |
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falls vorhanden, das alte Dokument | |
bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde |
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1 aktuelles biometrisches Passbild (siehe unten Lichtbildanforderungen) | |
Gebühr Expressreisepass |
37,50 € 69,50 € |
Kinderreisepass (bis Vollendung 12. Lebensjahr)
persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich | |
die Unterschriften beider Elternteile sind erforderlich (Zustimmungserklärung Eltern) bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht |
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unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht ab 10 Jahren muss eine Unterschrift erfolgen |
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falls vorhanden, das alte Dokument mitbringen | |
bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde | |
1 aktuelles biometrisches Passfoto (siehe unten Lichtbildanforderungen) | |
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Eine Verlängerung/ Aktualisierung ist nur bei einem noch gültigen Kinderreisepass möglich. Sobald der Kinderreisepass abgelaufen ist, ist eine Neubeantragung notwendig. | |
Erst- /Neubeantragung Gebühr | 13,00 € |
Verlängerung/ Aktualisierung Gebühr | 6,00 € |
Vorläufiger Reisepass
Ausstellung nur in besonderen Fällen | |
Vorlage von geeigneten Nachweisen bezüglich der Dringlichkeit (z.B. Flugtickets/ Reiseunterlagen) |
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persönliches Erscheinen ist erforderlich | |
das alte Dokument, Personalausweis mitbringen | |
bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde | |
1 aktuelles biometrisches Passfoto (siehe unten Lichtbildanforderungen ) | |
Gebühr | 26,00 € |