Reisepass
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die jeweiligen Einreisebestimmungen und welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen:
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de bzw. Reise & Sicherheit.
Hinweise zum ePass vom Bundesministerium des Innern.
Für die Beantragung von Reisedokumenten benötigen bzw. beachten Sie:
Reisepass (ePass)
persönliches Erscheinen ist erforderlich | |
das alte Dokument, Personalausweis mitbringen | |
1 aktuelles biometrisches Passfoto (siehe unten Lichtbildanforderungen unten) In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. |
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bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde bzw. bei Verheirateten Eheurkunde | |
Gebühr | |
37,50 € bis zum 24. Lebensjahr | |
70,00 € ab dem 24. Lebensjahr | |
Express-Reisepass | 69,50 € bis zum 24. Lebensjahr |
102,00 € ab dem 24. Lebensjahr | |
Wird der Express-Reisepass bis 11:00 Uhr beantragt und termingerecht an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei 72 Stunden. |
Reisepass (ePass) für Kinder
persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich | |
die Unterschriften beider Elternteile sind erforderlich (Zustimmungserklärung Eltern) bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht |
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falls vorhanden, das alte Dokument | |
bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde |
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In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. | |
Gebühr Expressreisepass |
37,50 € 69,50 € |
Kinderreisepass (bis Vollendung 12. Lebensjahr)
Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt!
(weitere Informationen finden Sie hier)
Vorläufiger Reisepass
Ausstellung nur in besonderen Fällen | |
Vorlage von geeigneten Nachweisen bezüglich der Dringlichkeit (z.B. Flugtickets/ Reiseunterlagen) | |
persönliches Erscheinen ist erforderlich | |
das alte Dokument, Personalausweis mitbringen | |
bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde | |
In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. | |
Gebühr | 26,00 € |