Reisepass

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die jeweiligen Einreisebestimmungen und welche Dokumente Sie zur Einreise benötigen:

Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de bzw. Reise & Sicherheit.

Hinweise zum ePass vom Bundesministerium des Innern.

 

 

Für die Beantragung von Reisedokumenten benötigen bzw. beachten Sie:

 

 

Reisepass (ePass)

persönliches Erscheinen ist erforderlich
das alte Dokument, Personalausweis mitbringen

1 aktuelles biometrisches Passfoto (siehe unten Lichtbildanforderungen unten)

In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden.

bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde bzw. bei Verheirateten Eheurkunde
 Gebühr
37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
70,00 € ab dem 24. Lebensjahr
Express-Reisepass 69,50 € bis zum 24. Lebensjahr
102,00 € ab dem 24. Lebensjahr
Wird der Express-Reisepass bis 11:00 Uhr beantragt und termingerecht an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei 72 Stunden.

 

Reisepass (ePass) für Kinder

persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich

die Unterschriften beider Elternteile sind erforderlich (Zustimmungserklärung Eltern)

bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht

falls vorhanden, das alte Dokument

bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde

In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden.

Gebühr

Expressreisepass

37,50 € 

69,50 €

 

Kinderreisepass (bis Vollendung 12. Lebensjahr)

Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt!

(weitere Informationen finden Sie hier)

 

Vorläufiger Reisepass

Ausstellung nur in besonderen Fällen
Vorlage von geeigneten Nachweisen bezüglich der Dringlichkeit                              (z.B. Flugtickets/ Reiseunterlagen)
persönliches Erscheinen ist erforderlich
das alte Dokument, Personalausweis mitbringen
bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden.
 Gebühr 26,00 €