Führungszeugnis

Sie möchten ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen?

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

  • Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
  • Das sogenannte Behördenführungszeugnis dient zur Vorlage bei einer Behörde und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
  • Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
  • Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

 

Führungszeugnis online beantragen

 

Was benötige ich?

  • Personalausweis
  • Gebühr: 13,00 €

  • Zur Vorlage bei einer Behörde „Belegart O“:
    Anschrift, Verwendungszweck, Aktenzeichen
  • Erweitertes Führungszeugnis:
    Eine Bescheinigung von der Stelle, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll

 

Sie können auch Führungszeugnisse sowie Auskünfte
aus dem Gewerbezentralregister direkt beim dafür zuständigen Bundesamt für Justiz online beantragen.

Weiteres dazu finden Sie auf dem Onlineportal des Bundesamtes (BfJ).

Sie haben generelle Fragen wie Sie zu einem Führungszeugnis kommen? Die Antworten finden Sie ebenfalls auf der Homepage des BfJ.