Personalausweis

Personalausweis

 

Einen Personalausweis können Sie im Bürgerbüro der Samtgemeinde Velpke beantragen und erhalten.

Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.personalausweisportal.de

Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind zehn Jahre gültig.

Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Eine Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ab dem 12. Lebensjahr ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Was benötige ich?

Für die Beantragung müssen Sie mitbringen bzw. beachten

  • Persönliches Erscheinen der antragstellenden Person ist erforderlich
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • das alte Dokument
  • bei Erstbeantragung in der Samtgemeinde Velpke Geburts- oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern bis 15 3/4 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten + Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten, Sorgerechtnachweis oder Nachweis über die Aufenthaltsbestimmung des Kindes bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Gebühr
    • bis 24 Jahre 22,80 €
    • ab 24 Jahre 37,00 €

Anforderungen Lichtbild:

  • Das Foto muss aktuell sein
  • Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein: Frontalaufnahme, kein Halbprofil
  • Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
  • Selbstverständlich sind Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen, möglich
  • Weiteres siehe unten „Lichtbildanforderung“

 

 

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

für die Online-Ausweisfunktion

Mit Hilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen oder den Online- Ausweis selbst aktivieren. Hierzu benötigt man den PIN-Brief. Sollte dieser nicht mehr vorliegen, kann ein PIN-Rücksetzbrief über die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragt werden. Der PIN-Rücksetzbrief wird sodann an die im Chip gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

Downloads