Bürger-Info

Die Samtgemeinde Velpke hält für interessierte Bürger das Bürgerinformationssystem zur Transparenz und umfassenden Öffentlichkeitsarbeit vor.

Ein Informationsangebot über die kommunalpolitische Arbeit in den Gremien der Samtgemeinde Velpke und den Mitgliedsgemeinden Bahrdorf, Danndorf, Grafhorst, Groß Twülpstedt und Velpke ist hier abgebildet:

 

Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger Kontaktdaten zu den Ratsmitgliedern, können sich über die einzelnen Gremien informieren und erhalten einen vollständigen Einblick in alle öffentlichen Sitzungsunterlagen der Räte und der Ausschüsse (Einladungen, Tagesordnungen, Sitzungsvorlagen und Protokolle).

Zu den Protokollen ist zu beachten, dass diese erst veröffentlicht werden können, wenn das entsprechende Gremium in der folgenden Sitzung das Protokoll genehmigt hat. Bis dahin erhalten Sie zu einzelnen Tagesordnungspunkten sog. vorläufige Protokollauszüge, die Sie über die gefassten Beschlüsse informieren.



Gratis WLAN-Zugang:

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Pressevertreterinnen und Pressevertreter können ab sofort während der öffentlichen Sitzung über das Bürgerinformationssystem ALLRIS sämtliche (öffentliche) Sitzungsunterlagen mit eigenen mobilen Endgeräten (iPad, Laptop) einsehen.

Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter haben zusätzlich die Möglichkeit, mittels ihrer Ratsinformationssystem-Zugriffsberechtigungen auf alle Unterlagen zugreifen zu können.

Ermöglicht wird das durch die Inbetriebnahme eines WLAN-Gastzuganges im Sitzungssaal. Für den Zugang ist ein sog. Voucher („Eintrittskarte“) erforderlich.

Diese Voucher werden vom jeweiligen Protokollführer herausgeben.



Rechtsgrundlagen:

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die „Gemeindeverfassung“ der niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der Region Hannover und ist damit die Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Niedersachsen auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und der niedersächsischen Landesverfassung (Art. 57 Abs. 1 NV).

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Interneseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.