Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist notwendig:
- wenn ein Gewerbe neu gegründet wird oder
- wenn ein Gewerbe in das zuständige Gebiet zieht oder umsiedelt
- Beispiel: Wolfsburg nach Velpke
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig:
- wenn sich das Tätigkeitsfeld des Betriebs erweitert oder ändert
- wenn der Betrieb innerhalb des Samtgemeindegebietes verlegt wird
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung ist notwendig:
- wenn der Betrieb geschlossen oder eingestellt wird
- wenn der Betrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde verlegt wird
- Beispiel: Velpke nach Wolfsburg
Eine automatische Datenübermittlung bei einem Umzug erfolgt bezüglich Gewerbeangelegenheiten noch nicht!
Was benötige ich?
Privatperson:
- Ausweis oder Pass (beim Pass wird bei außerhalb wohnhaften Personen eine Meldebestätigung benötigt)
Eingetragenes Unternehmen:
- Ausweis oder Pass des Geschäftsführers (beim Pass wird bei außerhalb wohnhaften Personen eine Meldebestätigung benötigt)
- Handelsregisterauszug (sollte dieser noch nicht bestehen, bitte notarielle Beurkundung über die Gründung in Kopie mitbringen)
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts):
- alle beteiligten Personen müssen die entsprechende Gewerbeanmeldung vornehmen
Die Gebühr für eine Gewerbean-, um-, oder abmeldung beläuft sich auf 25,00 €.
Sollten die Personen nicht persönlich erscheinen können, wird zusätzlich eine Vollmacht und der entsprechende vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vordruck (siehe unten) benötigt!
Gaststätten
Für den Betrieb einer Gaststätte, eines Imbiss, einer Diskothek oder eines ähnlichen Betriebes ist spätestens vier Wochen vor der Eröffnung eine Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz erforderlich. Diese Anzeige kann gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.
Weitere Hinweise finden Sie in den unten aufgeführten Downloads.
Für die Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Pass
- Handelsregisterauszug bei eingetragenen Unternehmen
Wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, zusätzlich:
- ein Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Was sollte ich beachten?
Leider wird häufig die Erfahrung gemacht, dass sich Kunden oft ohne weitere Vorbereitungen mit einer gewerblichen Tätigkeit selbständig machen wollen. Die Vorstellung „Gewerbe anmelden und der Rest wird sich dann schon ergeben“ ist jedoch zu einfach gedacht. Der erste Brief vom Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) löst dann oft schon wenige Wochen nach Betriebsbeginn den ersten Schreck aus. Daher hat die Samtgemeinde Velpke die Rubrik Wirtschaftsförderung auf unserer Homepage eingerichtet.
Bitte beachten Sie bei den Tätigkeitsfeldern Ihres Betriebes auf Berufe die in die Handwerksrolle einzutragen sind.
Welche Berufe hierzu gehören finden sie hier.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten (§ 145 Abs. 3 Nr. 1, § 146 Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend EURO geahndet werden. Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, ohne es hier angemeldet zu haben, liegt „Schwarzarbeit“ vor – gem. Gesetz z. Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGBl. I.S. 166/167 vom 16.2.1995).
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