Meldewesen

Untenstehend finden Sie alle Informationen, die Sie zu melderechtlichen Angelegenheiten benötigen könnten.

WICHTIG:

Ab 1. November 2015 gilt bundesweit ein einheitliches Meldegesetz. Es wird dabei sowohl für Wohnungsgeber als auch für Mieter zu einer ganz wichtigen Neuerung kommen

… Weitergehende Informationen finden Sie hier […mehr]

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Anmeldung

Sie möchten sich anmelden
bitte bringen Sie mit Geburtsurkunde; Heiratsurkunde (bei Verheirateten, Geschiedenen) ; Personalausweis, Reisepass (wenn vorhanden), Wohnungsgeberbescheinigung bei einer Mietwohnung (siehe oben)
Gebühr keine

 

An- / Abmeldung einer Nebenwohnung

Sie möchten eine Nebenwohnung  anmelden 
bitte bringen Sie mit Personalausweis, Wohnungsgeberbescheinigung (siehe oben)
Hinweis Eine Anmeldung ist nur in der Behörde möglich, in der die Nebenwohnung besteht
Gebühr keine

 

Sie möchten eine Nebenwohnung  abmelden 
bitte bringen Sie mit Personalausweis
Hinweis Eine Abmeldung ist nur bei der Hauptwohnsitzbehörde möglich
Gebühr keine

 

Abmeldung

Sie möchten sich abmelden
Hinweis Innerhalb des Bundesgebietes ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Aufgrund einer Datenübermittlung ist lediglich die Anmeldung bei der neuen Hauptwohnsitzbehörde notwendig.
Gebühr keine

 

Abmeldung ins Ausland

Sie möchten sich  ins Ausland abmelden 
bitte bringen Sie mit  Wohnungsgeberbescheinigung (siehe oben), Ausweisdokument
Gebühr keine

 

Ummeldung innerhalb der Samtgemeinde

Sie möchten sich innerhalb der Gemeinde oder Samtgemeinde ummelden 
bitte bringen Sie mit Personalausweis, Reisepass (wenn vorhanden), Wohnungsgeberbescheinigung (siehe oben)
Gebühr keine

 

Meldebescheinigung

Sie möchten eine einfache Meldebescheinigung
bitte bringen Sie mit Personalausweis
Gebühr 7,50 €

 

Sie möchten eine erweiterte Meldebescheinigung
bitte bringen Sie mit Personalausweis
Gebühr 9,00 €

Melderegisterauskunft

§ 44 Einfache Melderegisterauskunft

Eine Einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift,
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

§ 45 Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht hat, dürfen ihm zusätzlich auf Antrag außerdem folgende weitere Daten erteilt werden:

  • Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  • Familienstand,
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Gemäß Tarifnummer 63.2 der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) vom 05.07.1997 (Nds. GVBl. 1997, 171); sind folgende Gebühren zu berücksichtigen:

Einfache Melderegisterauskunft 9,00 €
zusätzlich für gewerbliche Zwecke                           nach den Nr. 63.2.1 u. 63.2.2.1 3,00 €
Einfache Melderegisterauskunft                                 mit besonderen Ermittlungen 15,00 – 50,00 €
Melderegisterauskünfte für gewerbl. Zweck            mit besonderen Ermittlungen 18,00 – 90,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft 20,00 €
Negativauskünfte sind ebenfalls gebührenpflichtig

Ferner sind jeder Auskunftsanfrage 0,85 € für die entsprechenden Portokosten oder ein ausreichend frankierter Freiumschlag hinzuzufügen.

Die Samtgemeinde Velpke bearbeitet Melderegisteranfragen nur noch gegen Vorauszahlung.

Daher bitte ich Sie, die aus der Gebührenordnung ersichtlichen Gebühren auf eines unserer Konten zu überweisen und Ihrer zurückzusendenden Anfrage einen Nachweis über die Überweisung beizufügen.

Volksbank Helmstedt eG          BIC  GENODEF1WFV               IBAN DE 09 2709 2555 3055 5264 00 Landessparkasse                       BIC  NOLADE2HXXX                IBAN DE 98 2505 0000 0008 8020 50

 

Liegt ein gewerblicher Verwendungszweck im Sinne des Bundesmeldegesetzes vor?

Dies ist der Fall, wenn die Auskunft für Adressabgleich, Adressermittlung und -weitergabe an bestimmte Personen oder Stellen, Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte, Aktualisierung eigener Bestandsdaten, Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung, Forderungsmanagement, Bonitätsrisikoprüfungen, Werbung, Adresshandel, Markt-, Meinungs- oder Sozialforschung eingeholt werden soll.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie z.B. Gewerbetreibender, Freiberufler oder Privatperson sind.

Gewerblich ist jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbstständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinnes gerichtet ist. Auch eine Einzelhandlung kann ausnahmsweise die Annahme eines Gewerbes begründen, wenn aus ihr erkennbar ist, dass ihre mehrmalige Vornahme beabsichtigt ist oder sich aus der Einzelhandlung bereits ein beträchtliches Gewinnstreben ergibt. Ausnahmen wie beim Gewerbebegriff anderer Rechtsgebiete sind nicht angezeigt, weil Sinn und Zweck der Regelung der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person ist, dem der Vorrang vor jeglicher auf Gewinnerzielung gerichteten Anfrage auf Erteilung einer Melderegisterauskunft einzuräumen ist.