Gewerbeauskunft

Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der anzeigepflichtigen Gewerbebetriebe in der Samtgemeinde Velpke gespeichert.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Auf formlosen schriftlichen Antrag können trotzdem Auskünfte daraus erteilt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.

Auskünfte aus dem Gewerberegister sind gebührenpflichtig und können daher nicht telefonisch erteilt werden.

Einfache Gewerbeauskunft

Die einfache Gewerbeauskunft beinhaltet die Grunddaten des jeweiligen Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) nach § 14 Abs. 5 Satz 2 GewO.

 Die Gebühr beträgt 15,00 Euro.

Erweiterte Gewerbeauskunft

Die erweiterte Gewerberegisterauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.

Das rechtliche Interesse bei weitergehenden Auskünften ist durch eingehende Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (z.B. Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen) glaubhaft zu machen. Gem. § 14 Abs. 7 GewO kann die Gewerbeauskunft zu folgenden Angaben, soweit verzeichnet, erfolgen:

  • Handelsregistereintrag
  • Rechtsform
  • An- und Abmeldedatum
  • Niederlassung(en)
  • Name, Privatanschrift, Geburtsdatum des/der Geschäftsführer
  • Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firma (Unternehmensname) und weitere.

  Die Gebühr beträgt 20,00 Euro.

Ferner sind jeder Auskunftsanfrage 0,85 Euro für die entsprechenden Portokosten oder ein ausreichend franktierter Freiumschlag hinzuzufügen.

Die Samtgemeinde Velpke bearbeitet Gewerbeanfragen nur noch gegen Vorauszahlung.

Daher bitte ich Sie, die ersichtlichen Gebühren auf eines unserer Konten zu überweisen und Ihrer Anfrage einen Nachweis über die Überweisung beizufügen.

 

 

Volksbank Helmstedt eG          BIC  GENODEF1WFV               IBAN DE 09 2709 2555 3055 5264 00 Landessparkasse                       BIC  NOLADE2HXXX                IBAN DE 98 2505 0000 0008 8020 50