Fischereischein
Wer in Niedersachsen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, benötigt u. a. einen Fischereischein.
Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischereiprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt.
Hinweis:
Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Was benötige ich?
- Personalausweis
- aktuelles Passfoto
- Fischereiprüfungszeugnis
- Gebühr: 35,00 €
- Bei Antragstellung für Minderjährige müssen die gesetzlichen Vertreter ihr Einverständnis abgeben
Rechtsgrundlagen