Kfz-Service

KFZ-Service der Samtgemeinde Velpke nur

eingeschränkt verfügbar

Aufgrund der hohen Auslastung des Straßenverkehrsamts Helmstedt hat die Samtgemeinde Velpke die Vorgabe erhalten, bis auf Weiteres maximal 13 Fälle für den entsprechenden Botengang am Mittwoch anzunehmen.

Wegen der geringen Anzahl an vorgeschriebenen Fällen, kann es vorkommen, dass diese innerhalb kurzer Zeit erreicht wird und keine weiteren Termine vergeben werden können.

Um für die 13 Fälle vorgemerkt zu werden, bitten wir Sie, sich vorab unter der Telefonnummer 05364/52 – 0 anzumelden. 

Bei eiligen Angelegenheiten setzen sich Sie sich bitte direkt mit dem Straßenverkehrsamt Helmstedt in Verbindung:

Tel.:  05351 121 1000

E-Mail: strassenverkehr@landkreis-helmstedt.de

Bitte beachten Sie, dass das Straßenverkehrsamt Helmstedt momentan nur mit Terminvergabe arbeitet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Samtgemeinde Velpke

 

 

 Weitere Möglichkeiten für die Beantragung einer Zulassung/ Außerbetriebsetzung: 

 

Über den Botengang können u. a. folgende Fälle bearbeitet werden:

  • Neuzulassung
  • Standortwechsel
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung
  • Adressänderung der Fahrzeugpapiere
  • Stilllegung/ Außerbetriebsetzung
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Saisonkennzeichen
  • Eintragung techn. Änderungen

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bestehen bleibt.

 

Informationen zum Wunschkennzeichen

Ein Wunschkennzeichen kann unter folgender Internetseite reserviert werden:

https://wunschkennzeichen.kdo.de/kreisschluessel/03154

In der Regel werden folgende Unterlagen für die Bearbeitung benötigt:

  • Fahrzeugbrief / und Schein
  • Personalausweis
  • Vollmacht für SG Velpke/Einzugsermächtigung KFZ-Steuer
  • EVB-Nr. (ehem. Versicherungsdoppelkarte)
  • TÜV-Bescheinigung
  • falls das Fahrzeug noch angemeldet ist, alte Kennzeichen

 

Dieser Service wird für eine Gebühr von 20,00 €/Haushalt angeboten.

Die Höhe der Landkreis-Gebühr können Sie im Bürgerbüro erfragen.

Die Landkreis-Gebühr ist unbedingt in BAR zu entrichten, da diese als Durchläufer beim Landkreis Helmstedt in bar eingezahlt werden muss.

 

 

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