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Schiedsamt
Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarrechtlichen Angelegenheiten.
Die Schiedsämter führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie aus Ehrverletzungen durch, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind.
Soweit für bestimmte Streitigkeiten der Versuch einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung erforderlich ist gelten die Vorschriften des Nds. Schlichtungsgesetzes.
In der Samtgemeinde Velpke sind 2 Schiedsamtsbezirke eingerichtet:
| Frau Meyer-Welz | |
| Ordnungsabteilung / FeuerwehrangelegenheitenRathaus Velpke, Zimmer 5 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 5234 E-Mail: meyer-welz.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |