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Personalausweis
Einen Personalausweis können Sie im Bürgerbüro der Samtgemeinde Velpke beantragen und erhalten.
Nach wie vor ist der Personalausweis auch ein hoheitliches Dokument, mit dem Sie in viele Länder auch ohne Reisepass einreisen können. Welche das sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.personalausweisportal.de
Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind zehn Jahre gültig.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Eine Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ab dem 12. Lebensjahr ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Was benötige ich?
Für die Beantragung müssen Sie mitbringen bzw. beachten
· Persönliches Erscheinen der antragstellenden Person ist erforderlich
· 1 digitales biometrisches Passbild – das Passbild kann gegen eine Gebühr vor Ort erstellt werden
· das alte Dokument
· bei Erstbeantragung in der Samtgemeinde Velpke Geburts- oder Heiratsurkunde
· bei Kindern bis 15 3/4 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten + Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten, Sorgerechtnachweis oder Nachweis über die Aufenthaltsbestimmung des Kindes bei nur einem Erziehungsberechtigten
· Gebühr
· bis 24 Jahre 22,80 €
· ab 24 Jahre 37,00 €
Anforderungen Lichtbild:
· Das Foto muss aktuell sein
· Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein: Frontalaufnahme, kein Halbprofil
· Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
· Selbstverständlich sind Ausnahmen, z. B. aus medizinischen Gründen, möglich
· Weiteres siehe unten „Lichtbildanforderung“
PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
für die Online-Ausweisfunktion
Mit Hilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen oder den Online- Ausweis selbst aktivieren. Hierzu benötigt man den PIN-Brief. Sollte dieser nicht mehr vorliegen, kann ein PIN-Rücksetzbrief über die Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ beantragt werden. Der PIN-Rücksetzbrief wird sodann an die im Chip gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.
NEU:
Die Online-Ausweisfunktion kann im Bürgerbüro der Samtgemeinde Velpke kostenfrei aktiviert werden oder Ihr PIN kann neu gestzt werden.
Dies ist zu unseren Öffnungszeiten jederzeit möglich.
| Frau D'Alessandro | |
| BürgerbüroRathaus Velpke, Zimmer 1 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 520 E-Mail: dalessandro.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |
| Frau Deveci | |
| BürgerbüroRathaus Velpke, Zimmer 1 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 520 E-Mail: deveci.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |
| Frau Lauriola | |
| BürgerbüroRathaus Velpke, Zimmer 1 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 520 E-Mail: lauriola.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |
| Frau Röhle | |
| BürgerbüroRathaus Velpke, Zimmer 1 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 520 E-Mail: roehle.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |