Inhaltsbereich
Melderegisterauskunft
Gemäß Tarifnummer 63.2 der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) vom 05.07.1997 (Nds. GVBl. 1997, 171); sind folgende Gebühren zu berücksichtigen:
|
Einfache Melderegisterauskunft |
9,00 € |
|
zusätzlich für gewerbliche Zwecke nach den Nr. 63.2.1 u. 63.2.2.1 |
3,00 € |
|
Einfache Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen |
15,00 – 50,00 € |
|
Melderegisterauskünfte für gewerbl. Zweck mit besonderen Ermittlungen |
18,00 – 90,00 € |
|
Erweiterte Melderegisterauskunft |
20,00 € |
|
Negativauskünfte sind ebenfalls gebührenpflichtig |
Ferner sind jeder Auskunftsanfrage 0,95 € für die entsprechenden Portokosten oder ein ausreichend frankierter Freiumschlag hinzuzufügen.
Die Samtgemeinde Velpke bearbeitet Melderegisteranfragen nur noch gegen Vorauszahlung.
Daher bitte ich Sie, die aus der Gebührenordnung ersichtlichen Gebühren auf eines unserer Konten zu überweisen und Ihrer zurückzusendenden Anfrage einen Nachweis über die Überweisung beizufügen.
Volksbank Helmstedt eG
BIC: GENODEF1WFV
IBAN: DE 09 2709 2555 3055 5264 00
Landessparkasse
BIC: NOLADE2HXXX
IBAN: DE 98 2505 0000 0008 8020 50
Liegt ein gewerblicher Verwendungszweck im Sinne des Bundesmeldegesetzes vor?
Dies ist der Fall, wenn die Auskunft für Adressabgleich, Adressermittlung und -weitergabe an bestimmte Personen oder Stellen, Speicherung und Nutzung zum Adressabgleich für Dritte, Aktualisierung eigener Bestandsdaten, Speicherung und Nutzung zur Adresshistorisierung, Forderungsmanagement, Bonitätsrisikoprüfungen, Werbung, Adresshandel, Markt-, Meinungs- oder Sozialforschung eingeholt werden soll.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie z.B. Gewerbetreibender, Freiberufler oder Privatperson sind.
Gewerblich ist jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbstständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinnes gerichtet ist. Auch eine Einzelhandlung kann ausnahmsweise die Annahme eines Gewerbes begründen, wenn aus ihr erkennbar ist, dass ihre mehrmalige Vornahme beabsichtigt ist oder sich aus der Einzelhandlung bereits ein beträchtliches Gewinnstreben ergibt. Ausnahmen wie beim Gewerbebegriff anderer Rechtsgebiete sind nicht angezeigt, weil Sinn und Zweck der Regelung der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person ist, dem der Vorrang vor jeglicher auf Gewinnerzielung gerichteten Anfrage auf Erteilung einer Melderegisterauskunft einzuräumen ist.
| Frau D'Alessandro | |
| BürgerbüroRathaus Velpke, Zimmer 1 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 520 E-Mail: dalessandro.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |
| Frau Deveci | |
| BürgerbüroRathaus Velpke, Zimmer 1 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 520 E-Mail: deveci.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |
| Frau Lauriola | |
| BürgerbüroRathaus Velpke, Zimmer 1 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 520 E-Mail: lauriola.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |
| Frau Röhle | |
| BürgerbüroRathaus Velpke, Zimmer 1 // EG Grafhorster Str. 6 38458 Velpke Telefon: 05364 520 E-Mail: roehle.samtgemeinde@velpke.de Aufgaben: | |