Bitte beachten Sie dabei die geltenden Ruhezeiten, um unnötige Lärmbelästigungen zu vermeiden und ein gutes nachbarschaftliches Miteinander zu fördern.
In der Samtgemeinde Velpke sind die Ruhezeiten in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgelegt. Diese gelten wie folgt:
- Sonn- und Feiertage: ganztägige Ruhezeit
- Werktags:
- 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
- 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Abendruhe)
- 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr (Nachtruhe)
Während dieser Zeiten sind lärmintensive Arbeiten im Freien nicht gestattet. Hierzu zählen insbesondere der Einsatz von hand- oder motorbetriebenen Handwerks- und Gartengeräten sowie das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln oder Matratzen – auch auf offenen Balkonen.
Von diesen Regelungen ausgenommen sind gewerbliche Tätigkeiten sowie Arbeiten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Ruhezeiten einzuhalten und so zu einem rücksichtsvollen Zusammenleben beizutragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
