In seiner Sitzung am 16.06.2026 hat der Rat der Samtgemeinde Velpke die Anpassung der Benutzungssatzung der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Velpke beschlossen. Neben der satzungsmäßigen Anpassung der Sommerschließzeit von zwei auf drei Wochen erfolgten weitere Änderungen, die sich aus der Praxis ergeben haben. Sollten beispielsweise Wechselwünsche in eine andere Einrichtung bestehen, so werden diese einmalig unter Berücksichtigung pädagogischer Gründe beachtet. Bei Überforderung eines Kindes im Kindergartenalltag kann eine vorübergehende verkürzte Betreuungszeit vereinbart werden. Künftige dringliche Ummeldungen der Betreuungszeit erfordern einen Arbeitgebernachweis. Bei Aufnahme des Kindes erkennen die Sorgeberechtigten das Leitbild sowie das pädagogische Konzept der jeweiligen Einrichtung an. Das Inventar der Kindertagesstätten ist Eigentum der Samtgemeinde Velpke. Sollte es zu einer vorsätzlichen Beschädigung kommen, müssen die Sorgeberechtigten den entstandenen Schaden ersetzen.
Die vorbenannte Satzung ist am 01.07.2026 in Kraft getreten. Die geänderte Satzung kann auf der Homepage der Samtgemeinde Velpke hier eingesehen werden.