Aus der Festschrift "1000 Jahre Bahrdorf" im Jahre 1973.
Eine Kaiserurkunde
"Herr Gott , der Du die Menschen lässest sterben und sprichst:
Kommt wieder, Menschenkinder!
Denn tausend Jahre sind vor Dir wie ein Tag, der gestern vergangen ist,
und wie eine Nachtwache!"
An diese Worte des 90. Psalms muß man unwillkürlich denken, wenn man diese Urkunde betrachtet, die vor nunmehr tausend Jahren, am 4. Juni des Jahres 973 , von dem deutschen König und Kaiser Otto dem Zweiten, zu Magdeburg ausgestellt wurde. Von den Menschen, die bei ihrer Entstehung mitwirkten oder von ihr betroffen wurden, lebt heute keiner mehr, aber die auf dem Pergament geschriebenen Zeilen können die Geschichte der Entstehung dieser Urkunde erzählten.
Otto bestätigte der erzbischöflichen Kirche zu Magdegurg die Privilegien und Präcepte seines Vaters und bestätigte ihr insbesondere die Immunität, den Bann und die freie Vogtswahl, den Besitz der Stadt und des Burgwards Magdeburg, die Besitzungen im Nordthüringer- und Harzgau, Markt und Münze zu Gittelde, ferner den westlich der Weser gelegenen Besitz.
Magdeburg 973 Juni 4
Ein schmaler Streif hellen Lichts aus einer glanzvollen Zeit fällt in das Dunkel, in dem wir leben, wenn wir die prachtvolle Urkunde betrachten, die das Niedersächsische Staatsarchiv in Wolfenbüttel als die schönste ihrer Art aufbewahrt.
Sie wurde im Jahr 973 geschrieben und enthält den Ehevertrag Ottos des Zweiten, der schon zu Lebzeiten seines Vaters Ottos des Ersten im Jahre 967 zum Kaiser gekrönt wurde, mit der griechischen Prinzessin Theophanu, die ihren Gatten überlebt und bis zum Jahre 982 für ihren minderjährigen Sohn die Regentschaft geführt hat.
Wie sein Vater, so weilte auch Otto der Zweite, der seiner roten Gesichtsfarbe wegen schon zu seinen Lebzeiten auch Rufo (der Rote) genannt wurde, gern in Magdeburg.
Hier war dann auch die Kanzlei, die Otto der Zweite beibehielt, als er im Mai 973 nach dem Tode seines Vaters zur Alleinherrschaft gelangte und die bisher zugleich seinem Vater und ihm gedient hatte. Hier fanden auch die mündlichen Vorverhandlungen statt, die dann ihren Niederschlag in den Urkunden fanden; denn eine feste Residenz hatten die Könige im zehnten Jahrhundert noch nicht.
Beim Regierungsantritt Ottos des Zweiten blieb Erzbischof Rodbert von Mainz Erzkappellan, und Williges, aus Schöningen stammend, war unter ihm Kanzler. Beider Namen werden seit dem Jahre 953 in fast allen Urkunden genannt, um diesen Beweiskraft zu geben.
Otto der Zweite stand im 18. Lebensjahre, als sein Vater am 7. Mai 973 starb; er hat nur zehn Jahre lang regiert. Nach seines Vaters langer und schließlich so erfolgreicher Herrschaft (936 - 973) mußte es der Sohn ohnehin vor dem Urteil der Zeitgenossen schwer haben; wenn auch seine Thronfolge schon zu Lebzeiten seines Vaters gesichert war - er war mit sechs Jahren zum deutschen König erhoben und mit zwölf Jahren zum Käiser gekrönt worden - , so hielt er es doch für richtig, gleich zu Beginn seiner Regierung alle Privilegien zu bestätigen, die sein Vater erteilt hatte.
So stellte Otto seinen Kanzleibeamten, den Notaren und Schreibern - wir kennen sie nur mit den Anfangsbuchstaben ihrer Namen - zunächst die Aufgabe, den Inhalt zahlreicher Urkunden Ottos des Ersten zusammenzufassen und nach rechtlichen und topograhischen Gesichtspunkten zu ordnen. Von einer genauen Wiederholung der alten Urkunden konnte um so weniger die Rede sein, als sich der Besitzstand im Laufe der Jahre ja geändert hatte und Otto nur die Gerechtsame und Freiheiten bestätigten wollte und konnte, wie sie nun, im Jahre 973, vorhanden waren.
Anfang Juni war es nun so weit. Die am 4. und 5. Juni des Jahres 973 ausgestellten Urkunden stellten eine zusammenfassende Wiederholung und Bestätigung der Urkunden Ottos des Ersten für das Erzbistum Magdeburg dar; Otto der Zweite bestätigt der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg unter anderen, daß er ihr den Nordthüringau und den Harzgau geschenkt habe. Und hier wird neben anderen bekannten Orten wie Fallersleben und Vechelde auch Bardorp (Bahrdorf) genannt.
Das ist die erste urkundliche Erwähnung des Ortes.
Vielleicht hat der Kanzler Willigis, der später Erzbischof von Mainz wurde, sich seiner Heimat erinnert, als er anstelle des Erzkanzler Rodbert, der zur Zeit noch das Erzbistum Mainz inne hatte, die Urkunde auf ihren Inhalt hin prüfte. Und der Schlußsatz, daß es in Gottes Namen gut ausgehen möge - nun, der ist für alle Beteiligten in Erfüllung gegangen.
- Rodbertus ist in Ehren gestorben, was man von einem Staasmann nicht immer sagen kann.
-Willigis ist nach dessen Tode im Jahre 975 Erzbischof von Mainz geworden und sicherte als einer der Reichsbischöfe Otto dem Dritten die Krone.
- Otto der Zweite hatte die Macht im Reiche unvermindert erhalten können.
Und Bahrdorf - dieses Dorf mit seinen Bauern, Höfen, Äckern und Wiesen, hineingestellt in diese große Zeit - fällt wieder zurück in das Dunkel der Geschichte und läßt erst wieder etwas von sich hören, als die Mönche von St. Ludgeri bei Helmstedt mehr als hundert Jahre später kommen, um gewisse Zehnten zu erheben.
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Namensform und erste Siedlung
Bahrdorf liegt im nordhercynischen Hügellande, in den Vorbergen des Harzes, und zwar dort, wo sie sich nach der sandigen Ebene der Heide hin abflachen, im Osten des Helmstedter Holzlandes.
Es gehört, wie alle die mit "Dorf" bezeichneten Siedlungen, einer verhältnismäßig späten Gründungszeit an; es ist jünger als jene, die ein vereinzeltes Wohnen, was das ursprüngliche war, andeuten. Die Endsilbe "-dorf" bezieht sich auf die gemeinsame Niederlassung dicht, also truppweise, beieinander wohnender Ansiedler. An seiner Gründung hat also eine größere Anzahl von Bauern mitgewirkt.
Die Eichen-Hainbuchenwälder sind in Gruppen von den Höhen des Elms bis südlich von Bahrdorf verbreitet und klingen hier aus, und die sich nördlich anschließenden Stieleichen-Birkenwälder vermitteln den Übergang zu den Sumpfgebieten des Drömlings.
Diese Waldgebiete werden in frühesten Zeiten mehr zusammenhängend gewesen sein; nach einer Kaiserurkunde aus dem Jahre 997 reichte die Waldbedeckung von der Schunter bis zur Aller, wohl nur von kleineren Ackerflächen unterbrochen.
So werden hier, im siedlungs- feindlichem Wald, erst später Rodungen erfolgt sein als auf dem freien Felde, das sich der landwirtschaftlichen Nutzung und damit zum Ansiedeln anbot. Wahrscheinlich gehört Bahrdorf zu den Orten, die in der vorfränkischen Zeit gegründet wurden, wie zum Beispiel auch Brechtorf, Flechtorf und Glentorf.
Warum nun die Menschen im frühen Mittelalter sich entschlossen, von der ursprünglich herrschenden Wohnweise in Einzelhöfen zur geschlossenen Dorfsiedlung überzugehen, diese Frage ist kaum eindeutig zu beantworten. Da es sich hier um Rodungen im Waldgebiet handelt, mag der gemeinsame Einsatz einer Gruppe von Menschen bei dieser schweren Arbeit mehr Erfolg versprochen haben.
Vielleicht auch sollte diese Gemeinschaftssiedelung ein gewisser Schutz gegen die seit dem achten Jahrhundert von Norden und Nordosten gegen Ostfalen andrängenden Slawen sein, und die neue Siedlung, die später den Namen Bahrdorf bekam, lag ja in diesem gefährdeten Gebiete.
Vielleicht war auch ein gewisser Wandel in den landwirtschaftlichen Verhältnissen der Grund, eine gewisse Siedelungsart zu schaffen. Die immer größer werdende Bevölkerungszahl zwang nicht nur zur Rodung des Waldes, sie hatte auch zur Folge, daß das gerodete Land besser ausgenutzt werden mußte als das alte Ackerland, und so entstand die Form der Dreifelderwirtschaft, die auch in Bahrdorf bis ins 19. Jahrhundert hinein geherrscht hat.
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Ein Landgericht in Bahrdorf
Wenn dem Erzbistum Magdeburg auch im Jahre 973 der Besitz des Dorfes Bahrdorf bestätigt wurde, so gehörte es doch - wie der größte Teil des Lappwaldes - später zur Pfalzgrafschaft Sommerschenburg; nur wissen wir allerdings nicht, wann und aus welchem Grunde dieser Besitzwechsel stattgefunden hat. Über Kaiser Lothar (1125-1137) kam Bahrdorf im Erbgang an seinen Enkel Heinrich den Löwen (1129-1195) und blieb auch nach dessen Tode als Allod, als uneingeschränktes Eigentum, in welfischem Besitz.
Dies welfischen Güter umfaßten einen großen Teil ( Nieder-)Sachsens, so daß Otto das Kind (1205-1252), der Enkel Heinrichs des Löwen, alle diese Grafschaften, Herrschaften, Burgen, Schlösser, Städte, Ämter, Dörfer, Forsten usw. im Jahre 1235 dem deutschen König Friedrich dem Zweiten (1215-1250) auftrug (übergab).
Dieser faßte den gesamten Besitz zu einem neuen Fürstemtum, dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, zusammen und belehnte damit Otto das Kind, indem er ihn auf einer der glänzendsten Fürstenversammlungen des Deutschen Reiches am 15. August 1235 zu Mainz zugleich zum Herzog und Reichsfürsten ernannte. Auch Bahrdorf wurde ein Teil dieses neuen Fürstentums.
Allerdings wird sich Otto einige Güter als Eigentum vorbehalten haben, wahrscheinlich auch gerade Bahrdorf. Denn wenn wir hören, daß im Jahre 1344 Otto und Burchard von Marenholtz und auch Heinrich von Sülfeld, alles ehrenwerte Ritter, je einen Hof (curiam) in Bahrdorf als herzogliches Lehen haben, so werden diese Höfe als der letzte Rest welfischen Eigentums angesehen sein.
Vorher aber noch, im Jahre 1314, wird in Bahrdorf ein Rittergeschlecht de Bardorpe erwähnt, dessen Angehöriger Ludolf die Kirche im benachbarten Oebisfelde beschenkte.
Am 16. Mai 1328 gelobt Herzog Otto der Milde (gestorben 1344) von Braunschweig-Wolfen-büttel, der sich auch Herr der Altmarkt nennt, seinem Großonkel, dem Herzog Otto dem Strengen (1277-1307) von Braunschweig-Lüneburg und dessen Untertanen keinen Schaden anzutun; er setzt für die Gewährleistung dieses für sechs Jahre gültigen Vertrages außer dem Schlosse Gardelegen auch das Schluß Bahrdorf zum Pfand.
Ein Schloß nach unseren Begriffen wird in Bahrdorf damals aber nicht bestanden haben. In der betreffenden Urkunde wird es "castrum" genannt, wounter wir uns ein festes Haus mit einem steinernen Turm vorzustellen haben.
Als Otto das Kind im Jahre 1235 innerhalb des neuen, aus seinen Eigengütern gebildeten Herzugtums Braunschweig-Lüneburg Verwaltungseinheiten schuf, um das Land besser regieren und verwalten zu können, bestand in der Nähe von Bahrdorf noch ein festes Haus, die Rümmerveste. Diese Burg wurde der Mittelpunkt eines Verwaltungsbezirks, dem außer Rümmer die Dörfer Bahrdorf, Groß und Klein Twülpstedt angehörten.
Der Stärke der Rümmerveste haben die Herzöge aber wohl nicht getraut. Schon um 1340 ließ Herzog Magnus der Erste , der Fromme (gestorben 1369) eine richtige Burg mit starken und widerstandsfähigen Mauern erbauen.,und zwar in Bahrdorf; und welche Bedeutung Herzog Otto der Milde dieser neuen Gründung beimaß, läßt die Tatsche erkennen, daß er schon im Jahre 1341 (am 3. April, dem Dienstag vor Ostern) bald nach der Fertigstellung der Burg - und trotzdem das Gericht in der Rümmerveste noch bestand - in Bahrdorf persönlich zu Gericht saß
"in einen dinge, dat he dar to heghede to bardorp vor vele guden lude".
Die Rümmerveste ist wirklich nicht sehr fest gewessen; sie wurde im Jahre 1382 durch die Mannen des Erzbischofs Otto von Magdeburg erobert und zerstört.
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Kämpfe um die Burg
Mit der Errichtung der Burg in Bahrdorf begannen auch schon die Kämpfe um dieses feste Haus. Im Jahre 1340 schlossen. Markgraf Ludwig von Brandenburg und der Knappe Hilmar von Oberg aus Oebisfelde einen Bündnisvertrag gegen Herzog Magnus: Hilmar von Oberg soll die neu erbauteVeste Bahrdorf erhalten, sobald sie von ihnen eingenommen worden ist. Aber ein Stärkerer erhob Anspruch auf Bahrdorf. Erzbischof Otto von Magdeburg erinnerte sich im Jahre 1347 der Tatsache, daß Bahrdorf im zehnten Jahrhundert einmal im Besitz des magdeburgischen Erzstiftes gewesen war, und so verlangte er von Herzog Magnus die Beseitigung der auf angeblich fremdem Boden errichteten Burg. Trotzdem verpfändete Magnus sie an seine lüneburgischen Vettern, die Bahrdorf dann auch bis zum Aussterben ihrer Linie 1369 im Besitz behielten, obwohl Erzbischof Otto die Herausgabe immer wieder verlangte und auch bereit war, die Pfandsumme zu zahlen. Als gütliches Zureden nicht half, schloß der geistliche Herr 1371 mit den Herzögen Wenzel und Albrecht von Sachsen einen Bund, um im Verein mit ihnen Bahrdorf auf gewaltsame Weise in seinen Besitz zu bekommen. Doch die Belagerung Bahrdorfs im Jahre 1382 änderte nichts an den bestehenden Besitzverhältnissen. Die Belagerer mußten unverrichteter Sache abziehen, Besitzer blieb Herzog Friedrich von Braunschweig-Wolfenbüttel (1374-1400). Die Burg muß also wohl sehr stark gewesen sein.
Daß Bahrdorf der Belagerung standhalten konnte und somit den Welfen erhalten blieb, hatte aber auch seinen Grund darin, daß ein Rittergeschlecht Inhaber der Burg war, dessen Mitglieder mächtig waren und treu zu ihrem Lehnsherrn standen. Die Landesherren nahmen damals die Burgen in eigenen Besitz, wenn das betreffende Besitzer-Geschlecht ausstarb, und gaben sie dann an treue Gefolgmannen als Lehen oder als Pfand wieder aus. Mehrfach wurden die von Marenholtz (de Marenholt), die aus dem gleichnamigen Dorfe des Kreises Gifhorn stammten, die glücklichen Nachfolger solcher Geschlechter. So beerbten sie die von Heimburg in Heimburg und die von Campen auf Burg Campen im Papenteich, bekamen um das Jahr 1320 das feste Haus Neubrück nördlich von Braunschweig und 1342 ein Gut zu Schwülper. Um dieselbe Zeit kauften sie von den von Garßenbüttel deren Stammsitz nahe der Okermündung, bauten schräg gegenüber Dieckhorst als unzugängliche Wasserburgund hatten auch einen befestigten Hof in Wathlingen im Kreise Celle. Zu diesem großen Besitz kam noch vor dem Jahre 1347 Brunsrode (heute im Landkreis Braunschweig) und Bahrdorf, das fast dreihundert Jahre lang in ihrem Besitz blieb. Vielleicht sind Mitglieder der Familie Marenholtz technische Berater des Herzogs Magnus des Ersten beim Bau der Burg in Bahrdorf gewesen, wenn sie nicht überhaupt von ihnen für den Herzog gebaut worden ist; denn sie hatten ja genügend Erfahrung im Bau und in der Verteidigung von Wasserburgen.
Als erste ihres Geschlechts auf Bahrdorf werden Harneid von Marenholtz und sein Sohn Burchard genannt, welch letzterer auch noch 1364 in der Burg wohnte. Leider ist uns nicht überliefert, wer von den Marenholtz die Belagerung im Jahre 1382 so standhaft zurückschlug. Vielleicht ist es Burchard von Marenholtz gewesen, der im Jahre 1372 als Erbauer eines Steinwerks in Bahrdorf genannt wird. Erst im Jahre 1425 taucht wieder ein Name in der Überlieferung auf, und zwar Jan von Marenholtz, und eine Urkunde vom 11. März 1442 besagt, daß der Senior des Geschlechts jener "de Marenholt in castro Bardorp" wohnte und daß Borchardus de Marenholt Rektor der St. Kapelle in Halberstadt war. In den Jahren 1499, 1534, 1535 und 1552 wird Ludolf, im Jahre 1564 Ludolf Levin von Marenholtz als Inhaber der Burg genannt, wahrscheinlich sind es Vater, Sohn und Enkel.
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Ein Krankenhaus in Bahrdorf
Aber nicht nur "castrenses", Burginhaber und Kriegsmannen, waren diese Herren von Marenholtz, manche von ihnen waren auch Stiftsherren (Kanoniker) in Halberstadt; wie die Überlieferung berichtet. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts lebte Hans von Marenholtz auf Bahrdorf, dessen Vater - der Name ist leider nicht überkommen - Stiftsherr der St. Paulskirche in Halberstadt war und der am 27. Juli 1452 seiner Magd Mette Wildeslauwe eine jährliche Leibrente aussetzte; diese Testamentsbestimmung bestätigte der genannte Hans von Marenholtz.
Zu seiner Zeit bestand auch ein "krankenhus, belegen uppeme dijke vor bardorpe", das sicher viel Segen gestiftet hat. Das Bestehen und die Unterhaltung dieser gemeinnützigen Anstalt durch die von Marenholtz aus Bahrdorf zeigt aber auch, daß diese Familie sich ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber den. Kranken und Armen bewußt war. Das Krankenhaus lag auf einer Insel inmitten eines Teiches, der im 18. Jahrhundert noch vorhanden war.
Er wird von der Lapau, einem Nebenarm der Aller, gespeist, der südöstlich von Querenhorst im Lappwald entspringt und bei Gehrendorf in die Aller mündet. Zu dem Krankenhaus gehörte auch eine Kapelle, die der heiligen Maria Magdalena geweiht war und die noch im Jahre 1454 in einer Urkunde genannt wird. Später, als Krankenhaus und Kapelle nicht mehr benutzt wurden, scheinen die Gebäude verfallen und zu anderen Zwecken um- und ausgebaut zu sein.
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Vom Amt zum Kreis
Im Jahre 1588 wurde Amt und Burg Bahrdorf von Herzog Julius, dem Gründer der Universität Helmstedt, wieder eingelöst, und war von 1613 bis 1626 Leibgedinge der Witwe des Herzogs Heinrich Julius, des Erbauers des Juleums in Helmstedt, Elisabeth von Dänemark, die von Bahrdorf ihre "Witwenrente" bezog. Von 1665 bis 1685 war Bahrdorf in hessischem Pfandbesitz. Dann aber lösten die Herzöge Rudolf August und Anton Ulrich, die gemeinsam regierten, Amt und Burg Bahrdorf vom Landgrafen Friedrich von Hessen ein, indem sie die Pfandsumme bezahlten.
Das Amt bestand aus den Dörfern Klein Twülpstedt, Bahrdorf, Rickensdorf, Rümmer, Meinkot, Velpke, Papenrode, Querenhorst, Groß und Klein Sisbeck sowie aus den wüsten Dörfern Berendorf, Vogelsang, Brönsdorf, Königsdorf, Neindorf und Klein Bahrdorf. Außerdem war das herzogliche Gericht in Bahrdorf zugleich Obergericht, sozusagen zweite Instanz, für die adligen Gerichte Groß Twülpstedt und Nordsteimke.
Diese Einteilung blieb bestehen, bis durch Dekret der königlich westfälischen Regierung vom 24. Dezember 1807 das Okerdepartement als neue Verwaltungseinheit geschaffen wurde, der auch Bahrdorf angehörte. Nach der Wiederherstellung des Herzogtums Braunschweig im Jahre 1813 wurden die alten Verhältnisse in gewissem Umfange zwar wiederhergestellt, aber 1832 dann doch der Landkreis Helmstedt als größeres Verwaltungsgebiet geschaffen. Das Jahr 1849 brachte die völlige Trennung von Justiz und Verwaltung, und damit war auch das Amt Bahrdorf aufgehoben. Die Verwaltung übernahm die Kreisdirektion in Helmstedt, und die Justiz wurde vom Amtsgericht ausgeübt; für Bahrdorf war das Amtsgericht Vorsfelde zuständig. Die Gutswirtschaft wurde in eine herzogliche Domäne umgewandelt und verpachtet. Heute besteht in Bahrdorf eine staatliche Domäne des Landes Niedersachsen.
Von den im Jahre 1340, errichteten Gebäuden der Burg ist kaum noch etwas erhalten. Sie sind im Laufe der Jahrhunderte vollständig umgestaltet worden. Im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel ist eine Karte aus dem Jahre 1756 erhalten. Danach lag die Burg inmitten eines Teiches von etwa 20 Morgen Flächeninhalt, der von der Lapau gespeist wurde. Ein um die Burg herumgeführter Damm trennte den eigentlichen Burggraben vom Teich. Nur ein schmaler Damm, der wahrscheinlich an die Stelle einer ursprünglich dort befindlichen Brücke getreten sein wird, verband das Burggelände mit dem "festen" Lande. Die Burg selbst bildete zwei aneinandergeschobene, an den Rändern vollständig mit Gebäuden besetzte Quadrate von ungleicher Größe.
In den Jahren 1852 bis 1856 wurden Nord- und Ostseite, im Jahre 1881 der größte Teil der Westseite des kleineren, westlich gelegenen Quadrates, im Jahre 1877 die Ostseite des großen Quadrates niedergelegt. Läßt man die äußeren Mauern der übrigen Gebäude unberücksichtigt, dann sind jetzt noch an der Südwestecke des großen Vierecks ein viereckiger Turm mit kolossalen Mauern und drei Stockwerken erhalten, der sofort ins Auge fällt, wenn man den Wirtschaftshof betritt, und in der nordwestlichen Ecke des kleinen Vierecks ein Gebäude aus dem 17. Jahrhundert mit schlichten Renaissanceprofilen an den Fenstern des Oberstocks. Hier an der östlichen Wand eine schön mit Bandwerk verzierte Steintafel mit den vereinigten braunschweigischen und dänischen Wappen und der Inschrift: "V.G.G. Elisabetha geborne aus kön. Stam zu Denemark Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg Witwe. Anno 1619". Sie erinnert, wie oben bereits gesagt, an das Leibgedinge der Witwe des Herzogs Heinrich Julius.
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Kirchliche Verhältnisse
Bahrdorf gehörte schon früh zum Bistum Halberstadt, das im 11. Jahrhundert in 37 Archidiakonatsbezirke eingeteilt war.
Wahrscheinlich ist die Kirche in Bahrdorf eine von den 35 Pfarrkirchen, die Bischof Hildegrim der Erste von Halberstadt (gestorben 827) in seinem Bistum gründete und die dann später zu Amtssitzen der Archidiakone wurden.
So bildete ja auch Bahrdorf im Jahre 1224 mit den Kirchen zu Groß Twülpstedt, Wahrstedt, Rickensdorf, Velpke, Grafhorst und Saalsdorf einen solchen kirchlichen Sprengel, war dann aber dem Archidiakonat Eschenrode (im ehemaligen Kreise Gardelegen) zugeteilt. Im Jahre 1224 wurde auch das Kirchenpatronat dem Propste zu Walbeck übertragen. Aus welchem Grunde es diesem später wieder entzogen wurde, ist nicht bekannt. Jedenfalls hat es sein Nachfolger im Amt im Jahre 1611 vergeblich wieder zurückgefordert. Die Kirche ist - wie auch die in Watenstedt und die Marktkirche in Helmstedt - dem Halberstädter Bistumsheiligen St. Stephanus geweiht.
Auf das hohe Alter der Kirche weist der romanische Turm hin, der rechteckig, wuchtig und ohne Sockel und Sims die Jahrhunderte überdauerte. An diesen Turm wurde am Ende des 15. Jahrhunderts die Kirche als einschiffiges Kreuzgewölbe angebaut und mit dem Turm durch einen hohen Rundbogen verbunden. Im Norden der Kirche, über einem massiven Unterbau, erhebt sich eine Prieche in Fachwerk, die sich nach dem Schiff zu in zwei Arkaden öffnet. Sie hat sicherlich schon der Familie von Marenholtz als Sitz während des Gottesdienstes gedient, und auch die Amtmänner der Herzöge haben später die Auszeichnung, hier sitzen zu dürfen, nicht verschmäht.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts ist die Kirche wohl erneuert worden. Vom Dachboden aus sieht man die Spuren der Dachschräge des älteren Kirchenschiffs am Turm, das eine geringere Höhe und Breite hatte. Außerdem weist eine Inschrift aus dem Jahre 1713 darauf hin, daß die Erneuerung zu Zeiten des Amtmanns Samuel Lamprecht und des Pfarrers Johann Philipp Bendeler stattgefunden hat.
In und an der Kirche wird eine Anzahl von Grabmalen aufbewahrt, von denen das des Ludolf von Marenholtz (gestorben 13. November 1583) eine gute Arbeit darstellt. Es ist überraschend zu sehen, wie gut dem Künstler der Gesichtsausdruck des Dargestellten gelungen ist, ganz abgesehen davon, wie genau die Standesmerkmale in Tracht und Haltung, etwa die ritterliche Gemessenheit, herausgearbeitet wurden.
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Vor fast 50 Jahren waren noch sieben Grabdenkmäler vorhanden, die ein Heimatforscher damals so beschrieb:
- Der Grabstein Ludolfs von Marenholtz ist aus Sandstein gefertigt.
- Der Grabstein der Eleonora Catharina Lamprecht geb. Koch (geboren 1694, gestorben 1716), Frau des Amtmanns Samuel Lamprecht, ist eine ovale Inschrifttafel.
- Der dritte Grabstein ist der das Amtmanns Nikolaus Daniel Lamprecht (geboren 1639, Amtmann in Bahrdorf 1686.
- Der vierte Grabstein der des Amtmanns Samuel Lamprecht.
- Der fünfte Grabstein ist zu Ehren des Pastors Johann Philipp Bendeler und seiner drei Töchter gesetzt worden.
- Der sechste Grabstein, in Form eines Obelisken, der sich auf dem alten Kirchhof, jetzt Schulplatz, befindet, gehört dem Oberhauptmann Moritz Alexander von Oynhausen, Erbherrn auf Sütheim; er trägt die Jahreszahl 1814.
- Der siebente Grabstein, in Form eines Würfels, gehört Anna Eleonora von Oeynhausen, gestorben 1789".
Sie sind alle dahin, deren Grabsteine hier beschrieben wurden, und wenn sie vor 200 oder 300 Jahren Hof und Haus in Bahrdorf belebt haben, so hat heute dort die moderne Landwirtschaft Einzug gehalten und läßt nichts mehr erkennen von der sogenannten "guten, alten Zeit" - wenn sie überhaupt gut war.
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Grundlagen der Landwirtschaft
Die Nahrungsgrundlage war seit eh und je die Landwirtschaft.
Der Boden, der wiederum die Grundlage der Landwirtschaft hier bildet, ist der Geschiebemergel der Saale-Eiszeit, der in der Mitte des Kreisgebietes überhaupt weit verbreitet ist. Der ehemals tonigkalkige Geschiebemergel ist heute meistenteils ausgewaschen und hat den Kalkgehalt verloren. Außerdem nahmen die Niederschläge die Nährstoffe und die feinen Lehmteilchen mit in die Tiefe, so daß sich unter sandigem Ackerboden Verdichtungen gebildet haben, die das Niederschlagswasser stauen.
Diese Böden werden wegen ihrer äußeren Ähnlichkeit mit den "Gleiböden" oft auch als "gleiartige Böden" bezeichnet. Sand und Kies treten nur örtlich auf; sie bilden im Bahrdorfer Gebiet einen langgestreckten Zug vom Bahrdorfer Windmühlenberg über Gut Altena nach Saalsdorf, den man als einen Teil der Eisrandlage (Endmoräne) auffassen kann.
Dann treten vor allem ostwärts von, Bahrdorf sogenannte "Gleiböden" auf, also lehmig-sandig ausgebildete grundwassernahe Böden. Während diese mehr oder weniger gut zur Grünlandnutzung geeignet sind, eignen sich die "gleiartigen" und die Gleiböden" wenig für landwirtschaftliche Kulturen. Für den Ackerbau kommen hauptsächlich Feldfrüchte in Frage, die Bodensäure vertragen, wie etwa Roggen und Kartoffeln. Düngung mit Stallmist und Mineralsalzen sind jedoch die wichtigste Voraussetzung für ausreichende Erträge.
Zwei Tatsachen mögen im Zusammenhange mit den Bodenarten noch interessant genug sein, um festgehalten zu werden:
Wie schon ausgeführt, bestand hier im frühen Mittelalter zweifellos noch ein geschlossenes Waldgebiet, das erst verhältnismäßig spät der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wurde. Das Ergebnis dieser Rodungen waren Siedlungen, deren Namen man gern mit "-dorf" zusammensetzte, wie das Beispiel Bahrdorf selbst zeigt. Die Bearbeitung dieses tonig-kalkigen Mergelbodens muß aber wohl sehr schwierig gewesen sein, denn viele Gründungen in diesem Gebiete erwiesen sich als Fehlschläge, wie die große Zahl von Wüstungen, das heißt also wieder verlassener Orte, auf Waldboden gerade in der Nähe von Bahrdorf beweist. Berendorp, Brönsdorp, Königsdorf, Neyndorp und Klein Bahrdorf sind solche Wüstungen in der näheren Umgebung von Bahrdorf.
Der Lößboden im südlichen Kreisgebiet, weitaus fruchtbarer als der Mergel oder gar der Sand im Holzland oder im Werder, scheint nicht nur die. Menschen bewogen zu haben, ihn früher zu besiedeln als die weniger fruchtbaren Böden, sondern auch die Tiere. Es mag dahingestellt bleiben, ob der feste Boden, der einen Bau begünstigte, die Veranlassung war, daß der Feldhamster nicht über die nördliche Grenze des Löß hinauskam, ob die grundwassernahen Böden; des Holzlandes oder ob das auf den schlechteren Böden fehlende Getreide ihn hier fernhielt. Jedenfalls ist das nördlichste Vorkommen des Feldhamsters bei Bahrdorf festgestellt worden, und zwar fand man im Jahre 1953 einen bewohnten Hamsterbau auf der Bahrdorfer Feldmark
Nach der Rodung des Waldes, die unzweifelhaft als Gemeinschaftsleistung vollbracht wurde, gab es außer den zu Äckern und Wiesen bestimmten Teilen der Dorfmark auch solche, die für die gemeinschaftliche Weide bestimmt waren und, als Almende bezeichnet wurden. Der Acker wurde schon früh in der Form der Dreifelderwirtschaft bebaut. Das Winterfeld wurde mit Winterkorn (Roggen und Weizen), das Sommerfeld mit Sommerkorn (Hafer und Gerste) bestellt, das Brachfeld blieb unbestellt. Es wurde nur umgepflügt, damit durch Verwitterung und Zersetzung der organischen Rückstände in der Ackerkrume die durch die Ernte entzogenen Pflanzennährstoffe wieder ersetzt werden konnten. Diese Dreifelderwirtschaft war schon um das Jahr 800 üblich, und auch die Bahrdorfer Feldmark war so eingeteilt.
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Im 18. Jahrhundert
Herzog Carl der Erste (1735-1780) von Braunschweig ließ bald nach seinem Regierungsantritt alle Dörfer seines Herzogtums mit ihren Gemarkungen beschreiben und vermessen. Für Bahrdorf hat das im Jahre 1756 Rudolf August Koch getan.
Nach seiner Beschreibung gab es dort 33 Bauernhöfe, nämlich einen Ackerhof, 13 Großkothöfe (in anderen Dörfern auch Halbspänner genannt), 14 Kleinkothöfe und fünf Brinksitzer, außerdem den fürstlichen Amtshof, der, aus der Burg hervorgegangen war und der fast die Hälfte des Bahrdorfer Ackerlandes unter dem Pfluge hatte.
Die gesamte Ackerfläche betrug 2 422 Morgen (= 606 Hektar); die Wiesen nahmen 666 Morgen (= 166 Hektar) ein. Heute beträgt die gesamte Bahrdorfer Feldmark 1 339 Hektar.
Außerdem gab es in Bahrdorf damals noch die Pfarre, das Pfarrwitwenhaus, das Schulhaus, das Hirtenhaus und eine wüste Hofstelle. Der Viehbestand setzte sich aus 66 Pferden, 10 Fohlen, 54 Ochsen (die als Zugtiere gebraucht wurden), 74 Kühen, zwei Bullen, 51 Schweinen und elf(!) Schafen zusammen. Es ist auffallend, daß so wenig Schafe vorhanden waren. Die geringe Anzahl der Schweine erklärt sich aus dem Umstande, daß die Kartoffeln noch nicht eingeführt beziehungsweise noch nicht in größerem Umfange angebaut worden waren.
Im 18. Jahrhundert hatten die Bauern dem Gutsherrn noch Spann- und Handdienste zu leisten, die erst zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts abgeschafft wurden. In Bahrdorf war der Herzog Gutsherr, der seine Rechte durch das fürstliche Amt ausüben ließ. Der Ackermann hatte wöchentlich zwei Tage mit seinem Gespann Arbeit für dieses Amt zu leisten; jeder Großköter wer verpflichtet, je zwei Tage in der Woche "mit der Hand zu dienen", jeder Kleinköter je einen Tag und jeder Brinksitzer je einen halben Tag.
An Handwerkern gab es einen Schmied, einen Rademacher, drei Schneider, drei Schuster und einen Leineweber, die aber alle nebenher noch Landwirtschaft betrieben. Bei einer Einwohnerzahl von 498 (im Jahre 1790) machte das 2,4 Prozent der gesamten Dorfbevölkerung aus. Heute hat sich das Verhältnis etwas gewandelt. Bei einer Einwohnerzahl von 1235 (im Jahre 1956) waren 25 Prozent in Industrie und Handwerk beschäftigt und nur noch 36 Prozent in der Landwirtschaft. In einem weiteren Bericht werden wir auch die neuesten Zahlen (1972,/73) erfahren.
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"Es klappern die, Mühlen . .. ."
Im Jahre 1756 gab es - nach der Dorfbeschreibung von Koch - in Bahrdorf drei Wassermühlen, die Burg- oder Amtsmühle, die Niedernmühle und die Fleitsmühle.
Die Amtsmühle wad oberschlächtig - das heißt, das Wasser floß von oben auf das Mühlrad - und wurde vom Amtsgraben, der die ehemalige Burg umgab, getrieben. Eigentümer; war, wie der Name schon sagt, das fürstliche Amt. Sie war an den Müller Christoph Nikolaus Bartels verpachtet. An Pacht hatte er jährlich 24 Taler für die Mühle und 18 Groschen für den Garten zu geben, außerdem an öffentlichen Abgaben - ebenfalls an das fürstliche Amt - 18 Groschen Mühlenschatz und 18 Groschen Hundekorngeld. Hundekorn war minderwertiges Korn, das nach dem Dreschen oder vor dem Mahlen ausgesiebt wurde. Außerdem hatte er auch Handdienste zu leisten. Wenn die lufttrockenen Garben während der Ernte vom Feld in die Scheune gefahren wurden, mußte er diese Garben vom Wagen in die "Luken" abreichen. Er konnte auch einen seiner Mühlenknechte dazu abordnen.
Die zweite Mühle war die Niedernmühle, ebenfalls oberschlächtig, aber von der Lapau getrieben. Es war eine Erbenzinsmühle, die dem Hofrat Isenbart in Braunschweig (vorher Bürgermeister in Helmstedt) gehörte. Der Inhaber, Müller Elias Jäger, hat dem Besitzer jährlich 16 Taler Mühlenzins (Pachtgeld) und sechs Hühner zu geben. An öffentlichen Abgaben an das fürstliche Amt, also an Steuern, hat er monatlich an Kontribution (die aligemeine Landessteuer) zwölf Groschen acht Pfennig, an Landschatz und Mühlenschatz jährlich je zwölf Groschen zu leisten. Außerdem muß er jährlich zwei Taler zwölf Groschen Dienstgeld an das Amt Bahrdorf zahlen, dafür war er von allen Dienstleistungen frei. "Es fehlt ihm aber oft an Wasser", schreibt Koch dazu. Doch hat die Mühle zwei Jahrhunderte überstanden; im, Jahre 1956 - Besitzer Albert Claus - leistet das Wasserrad bei einem durchschnittlichen Gefälle von 1,9 Meter immerhin sechs bis zehn PS; außerdem war ein Dieselmotor mit einer Leistung von 15 PS als Reservemaschine vorhanden.
Die dritte Mühle ist die Fleitsmühle, die wieder dem fürstlichen Amte gehört, unterschlächtig ist (das heißt, daß das Wasser unten an das Mühlrad fließt) und von der Aller getrieben wird. Pächter ist 1756 Bartels, der auch die Amtsmühle gepachtet hatte. Anscheinend war diese Mühle lukrativer als jene, denn er hatte bedeutend mehr Abgaben zu leisten. Die jährliche Pacht allein betrug schon dreißig Taler; an öffentlichen Abgaben lagen auf der Mühle: zwei Wispel (ca. 30 Doppelzentner) Roggen und zwei Wispel Mengekorn oder fünf Taler; ein halbes Schwein oder drei Taler; 24 Groschen Hundekorngeld und 18 Groschen Mühlenschatz; außerdem verlangte die Bahrdorfer Kirche jährlich 12 Groschen für Wachs (für Kirchenlichte) von ihm. In der Ernte mußte er täglich einen Mann "zum Bansen" stellen, das heißt, die Garben in der Scheune einlegen, "auch kleine Ausbesserungen an Türen und Krippen (auf dem Amtshofe) vornehmen" oder vornehmen lassen. Die Müller der Zeit waren oft gelernte Zimmerleute, und mancher Müller hat sich seine Mühle (sein Mahlwerk) selbst gebaut. Die Fleitsmühle war im Jahre 1956 noch im Betrieb, bei einem mittleren Gefällen von 1,6 Meter leistete sie mit Turbinenantrieb 18 PS.
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Vom Durst - und vom Verkehr
Außer den drei Mühlen gab es in Bahrdorf auch noch zwei Gastwirtschaften. Der "Krug" im Dorfe gehörte dem fürstlichen Amte und wurde an den Meistbietenden verpachtet. Auswärtiges Bier durfte nicht zur "Versellung" kommen, nur das "hiesige" Bier, das auf dem Amtshofe gebraut wurde, durfte ausgeschenkt werden. Ein Halbfaß kostete einschließlich der Akzise, der Biersteuer, drei Taler.
Mit dem anderen Kruge, der außerhalb des Dorfes lag, hatte es eine besondere Bewandtnis. Seit dem Jahre 1746 bediente die Braunschweigische Staatspost eine Linie, die von Braunschweig nach Calvörde führte und die Orte Campen (bei Flechtorf), Vorsfelde, Danndorf, Velpke, Meinkot und Bahrdorf berührte und dann ins Preußische über Gehrendorf, Rätzlingen und auf Calvörde zog. Aber südwestlich von Bahrdorf kreuzte hier eine andere lokale Straße, die von Fallersleben über Hehlingen ins Preußische nach Döhren und weiter nach Weferlingen führte. An dieser Stelle nun richtete die braunschweigische Regierung eine Zollstation ein. Der Zoll wurde verpachtet und der Pächter betrieb nebenbei auch eine Gastwirtschaft, wo die immer durstigen Fuhrleute ihren Durst löschen konnten.
Dieser "Zum Blanken" genannte Krug gehörte 1756 zum Amte Bahrdorf, und der Krüger durfte das Bier auch nur vom Amtshofe beziehen. Im 19. Jahrhundert, nachdem die westfälische Regierung die inländischen Zölle abgeschafft hatte (1808), wurden die Gebäude der braunschweigischen Forstverwaltung übergeben, die hier eine dem Forstamt Mariental (jetzt Forstamt Danndorf) unterstellte Revierförsterei einrichtete.
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Keine Schafe im Dorfe
Interessant mag noch die Bestimmung über die Schäferei in Bahrdorf sein. Oben wurde bereits gesagt, daß in der Gemeinde, der die Schäferei zustand, nur elf Schafe vorhanden waren. Das mußte natürlich einen Grund haben, wenn man bedenkt, daß in Mackendorf 300 und in Saalsdorf zu derselben Zeit 400 Schafe gehalten wurden. Im Sommer und im Herbst blieben die Schafe Tag und Nacht im Freien: am Tage wurden sie vom Schäfer gehütet, und in der Nacht sperrte er sie in einen Pferch, der aus beweglichen Zaunteilen bestand, während er selbst in seinem Schäferkarren schlief. Die Bauern mußten der Reihe nach, "up de Riege", diese Zäune, die eine Länge von 150 bis 200 Metern hatten, versetzen, und die Bauern achteten darauf, daß dieser Pferch auch auf alle Ländereien gleichmäßig zu stehen kam; denn der Dung war für sie wichtig in einer Zeit, die noch keinen Handelsdünger kannte.
In Bahrdorf allerdings gab es zwei Bestimmungen, die es den Bauern tätlicher erscheinen ließen, den Schafbestand gering zu halten. Denn der Pferch durfte nur auf den Äckern des Amtes aufgeschlagen werden, so daß die Bauern um die Düngung herumkamen, und außerdem mußte jeder Bauer ein Schaf für den Schäfer im Winter mit durchfüttern. Von alters her durfte jeder Ackermann 30, jeder Großköter 15, jeder Kleinköter 10, jeder Brinksitzer 5 und der Schulmeister 10 Schafe halten. Aber aus den angegebenen Gründen hatte kein Bahrdorfer Bauer Interesse für die sonst so lukrative Schafzucht.
Auch die Fischerei wird nicht bedeutend gewesen sein, da sie die Bauern in Gemeinschaft mit dem Fürstlichen Amte ausüben mußten, wenn Aller und Lapau auch fischreicher gewesen sein mögen als heutzutage. Darüberhinaus besaß das Amt noch vier Fischteiche, und zwar den Amtsteich (21 Morgen groß), den Meinköterteich (9 Morgen), den Wohltmühlenteich (3 Morgen) und den Rickensdorfer Teich (2 Morgen), in denen regelrechte Fischzucht betrieben wurde.
Wir sind durch tausend Jahre geeilt - "als flögen sie davon", um noch einmal mit dem Psalmisten zu sprechen. Wir haben Einblicke tun können in Verhältnisse, die, uns modernen Menschen völlig fremd sind und die man heute kaum noch verstehen kann. Wir haben aber auch erkannt, daß das Leben - trotz allen Sterbens -immer weiter geht, und daß es gut weiter geht. Auch Bahrdorf hat teil an den Errungenschaften der Neuzeit, und wir wollen der Hoffnung Ausdruck geben, daß diese Aufwärtsentwicklung anhält.
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Die St.Stephani Kirche in Bahrdorf
Chronik der Kirche
Wenn man die Kirche in Bahrdorf vor sich sieht, dann entdeckt man manches, daß auf ein ziemliches Alter dieses Gebäudes schließen läßt. Es ist jedoch nicht der Kirchenbau selbst, der - als das Äußere und sofort Zugängliche - uns am weitesten in die Vergangenheit zurückführt. Vielmehr weist ihr Name - sie ist eine Stephanus-Kirche - in eine ganz frühe Zeit. Von Halberstadt aus hat der Bischof Hildegrim vor seinem Tode (827) 35 Kirchen in seinem Missionsgebiet eingerichtet; sie waren alle dem Märtyrer Stephanus geweiht. Später sind alle diese Kirchen zu Archidiakonatskirchen herangewachsen. Zu ihnen gehört auch unsere Kirche.
Da man auf den ersten Blick sehen kann, daß unsere Kirche nicht aus so früher Zeit stammt, kann vermutet werden, daß man die Kirche später wieder an demselben Platz aufgebaut hat, nachdem die erste hinfällig geworden ist. Es läßt sich über das genaue Aussehen damals nichts erhellen. Es ist aber sicher, daß schon damals der Altar dort stand, wo auch heute unser Altar steht: man pflegte den geweihten Altar nicht zu verrücken. So haben wir an der Stelle, wo jetzt der Altar steht, den ältesten Platz zu suchen. Von dieser Stelle aus ist durch 11 Jahrhunderte der Segensstrom des Evangeliums bis auf den heutigen Tag ausgegangen.
Abgesehen von diesem erschlossenen Datum über die Gründung unserer Kirche finden wir die erste schriftliche Mitteilung in einem Besitzregister. Die Pfarre Bahrdorf wird als Schenkung an den Erzbischof zu Magdeburg bestätigt im Jahre 973.
Aber, so wollen wir wissen, wie sah es hier aus?
Wahrscheinlich hat man damals eine Holzkirche gehabt. Konnten hier zu jeder Zeit Taufen vorgenommen werden? Dazu gibt es eine Mitteilung folgender Art:
Noch um das Jahr 1050 bereiste der Bischof von Halberstadt jährlich zu Ostern und Pfingsten seine Diözese zur Vornahme der Taufen. Dann wird die Zahl der Täuflinge und auch der Kirchen sehr begrenzt gewesen sein. Bald danach scheint sich dies indes geändert zu haben. Die Pfarrer der "Urkirchen" haben das Recht der Versorgung ihrer Gemeindeglieder übertragen bekommen. In der darauf folgenden Zeit trat eine nochmalige Änderung in der Leitung der Urpfarre ein. Seit 1215 wird sie einem Archidiakonen übertragen; bei uns ist dies ein Domherr des Kapitels in Halberstadt. Der bisherige Leiter der Pfarre war nun als Archipresbyter lediglich Pfarrer. Im Namen des Archidiakons stand ihm eine gewisse Aufsicht über den "Bann", die abhängigen Pfarren und Kirchen des Bezirks Bahrdorf zu. Zu ihnen schien zu gehören: Bahrdorf, Twülpstedt, Wahrstedt, Rickensdorf, Velpke, Grafhorst und Saalsdorf. Diese abhängigen Pfarrer waren verpflichtet, zum Besuch der Synoden hierher zu kommen - zum Sitz der Mutterkirche. Um für das leibliche Wohl der zusammenkommenden Geistlichen sorgen zu können, wurde dem Priester Henricus im Jahre 1331 der sogenannte Fleischzehnte zugesprochen.
In dieser Zeit, als die kirchlichen Verwaltungsstrukturen geändert wurden, hat man an die Kirche einen festen Turm angefügt. Wenn man ihn heute sieht, hat man den Eindruck, daß er fast unzerstörbar ist. Hier war man in unruhigen Zeiten sicherlich gut aufgehoben. Aber wenn wir einen Einblick in die Akten nehmen, dann bekommen wir schnell eine andere Meinung. Am 20. Juni 1750 melden die Kirchenvisitatoren, daß der Turm an der Kirche zu Bahrdorf sehr schadhaft ist.
"in maßen solcher an drei Orten geborsten, daß zu besorgen (sei),
es dürfe solcher gar einfallen, wenn mittelst tüchtiger Reparation
einem solchen Zufall nicht vorgebeuget wird."
Keiner wagt mehr, den Turm für das Läuten zu besteigen, weil es im Turm schwankt und die Risse sich beim Läuten deutlich bewegen. Aber trotzdem wird noch lange nichts unternommen. Um Kosten zu sparen, wird 20 Jahre später, - als wieder einmal ein Alarmruf hinausgegangen war, - ein Holzbalkengestell zum Abstützen an die Mauern des Turmes angebracht. Leider ist diese Konstruktion bald überflüssig, weil das Holz in der Erde morsch geworden ist. Inzwischen aber hat man auch höhern Orts den Eindruck, daß dringend etwas geschehen muß; man befürchtet, der umstürzende Turm könne auch das Kirchenschiff zerstören. Nur weiß man nicht, wie das Vorhaben bezahlt werden soll; denn die Kirche in Bahrdorf ist für eine so große finanzielle Aufgabe zu arm und hat nicht genug Mittel. So kommt vom Konsistorium der Verschlag, man solle die große Glocke verkaufen. Doch es stellt sich bei näherer Prüfung heraus, daß sie nicht aus Kirchenvermögen angeschafft wurde, sondern eine Schenkung der Gemeinde von 1702 ist. Weil aber kein Geld da ist und sich der Herzog nicht zu einer Finanzierung entschließen kann, bleibt es, wie es gewesen ist. Es vergeht abermals ein gutes Jahrzehnt. 1784 ist es endlich soweit.
Allerding ist es nicht nötig, wie es noch im Kostenanschlag von 1770 vorgesehen war, den gesamten Turm abzureißen; das hätte die gewaltige Summe von rund 875 Talern benötigt. In einem Gespräch ist der weltliche Visitator, der hiesige Amtmann davon überzeugt worden, daß der Schaden ursächlich an der falschen Glockenaufhängung liege; die Balken an denen die Glocken schwingen, liegen unmittelbar im Gemäuer auf. Dadurch werden die Schwingungen unmittelbar auf die Mauern übertragen und führen allmählich zu deren Zerstörung. So wird nur eine gründliche Reparatur durchgeführt und ein richtiger Glockenstuhl eingebaut. Das ist immer noch teuer genug und braucht ein gutes Drittel der ursprünglichen Summe. Trotz allem kann sich der Herzog auch jetzt noch nicht zu einer Beihilfe entschließen. So findet man schließlich den Ausweg, daß durch Schuldeintragungen auf die Grundstücke der Bürger die Finanzierung gesichert wird.
Dieses Letzte war natürlich nur möglich, weil die Reparatur des Turmes in jedermanns eigenem Interesse lag. Der Turm beherbergte die Glocken und auch die Uhr. Besonders um die mittlere Glocke hat es viel Unruhe und Aufregung gegeben.
Von der großen und schwersten Glocke haben wir schon gelesen, daß sie zur Finanzierung der Turmreparatur verkauft werden sollte. Hier sollen nur noch die Inschriften nachgetragen werden:Gebe Gott, daß die mich hören, mögen immer seyn verloren.
Darunter stand: Rudolphus Augustus, Anton Ulrich Gebrüder Herzogen zu Braunschw. und Lüneb. Patron; Sylvester Erhard Superint.; Nicolaus Daniel L ambrecht Praef.; Johan Philip Bendeler Pastor; Hinrich Kove; Andreas Blancke Kirchenvorsteher.
Und unten auf dem Rande stand:
Heiso Meyer gos mich zu Br. Anno 1702.
Auf der anderen Seite stand:
Den Klang der Glocken gerne Hören - achtgeben auf die süßen Lehren - auch äußerst sich danach bekehren - macht daß man sey bei Gott in Ehren.Mit der mittleren Glocke hatte es nun seine eigene Bewandnis. Sie war nicht mehr ganz in Ordnung und hatte einen Riß. Darum wurde sie, als die Turmerneuerung schon im Gange war, um das schwierige Herabholen zu vermeiden, gleich oben im Turm in Stücke geschlagen. Danach wurde sie zum Umschmelzen nach Braunschweig gebracht. Man hatte sich aber nicht mit dem weltlichen Visitator, der doch den ganzen Bau beaufsichtigte, verabredet. So machte dieser einen entsprechenden Bericht an das Consistorium in Wolfenbüttel. Dieses verhängte nun über die Auslieferung "Arrest". Gleichzeitig wurde eine Untersuchung des Falles eingeleitet.
Folgendes wurde am 10. Oktober 1783 zu Protokoll gegeben: Diese Glocke sei von Bauern der Gemeinden angeschafft.
"Sie sei die beste Glocke von feinem Gut und hätte einen so vortrefflichen Klang, daß man selbigen von weitem deutlich hören könnte, und dieses wäre wegen der Leute aus Papenrode, welche eine Stunde weit entfernt wohnten, notwendig. Diese könnten sonst das Geläut nicht hören. Die größere Glocke wäre von viel gröberem Gut verfertigt und hätte einen dunklen Klang, könnte also in der Ferne nicht gehört werden. Die kleine Glocke wäre nur eine sogenannte Bimmelglocke und fast nicht zu rechnen. Da nun der Kirchturm gebaut werde, so hätten die Gemeinden untereinander davon gesprochen, daß es doch wohl gut wäre, wenn nun diese mittelste und beste Glocke wieder in Gang gebracht werde - und was ihnen sonst der Turm ohne Glocken helfen könnnte?"
Dann wird am 17. Februar 1784, als man eine direkte Eingabe von den Gemeinden Bahrdorf und Papenrode an das Consistorium macht, noch deutlicher. Man benötigte die Glocke für die Schlaguhr, die mit ihr verbunden sei.
"Wenn aber die Schlaguhr nicht ginge, dann müßten darunter die Herrendienste und Arbeiten leiden und auch sonst große Unordnung eintreten."



