Aufwandsentschädigung
Allgemeine Informationen
Wer ehrenamtlich tätig ist, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, einschließlich der Aufwendungen für eine Kinderbetreuung und seines Verdienstausfalles. Durch die Aufwandsentschädigungssatzung der Samtgemeinde Velpke sind diese Ansprüche der Höhe nach geregelt. Diese Aufwandsentschädigungen sind nicht übertragbar.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
103 - Haupt- und Personalabteilung
Hans-Walter Heine
Souterrain - 03
Grafhorster Straße 6
38458 Velpke 05364 52-59
05364 52-52