Grundsteuer / Gewerbesteuer / Steuerhebesätze / Steuern / Realsteuerhebesätze
Allgemeine Informationen
Der Hebesatz ist die Bezeichnung für einen Faktor, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. In Deutschland ist ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) und der Grundsteuer (§ 25 GrStG) vorgesehen.
Hebesatz |
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Gemeinde |
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
Bahrdorf |
390 v.H.
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390 v.H.
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360 v.H.
. |
Danndorf |
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Grafhorst |
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Groß Twülpstedt |
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Velpke |
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Ermittlung der Grundsteuer A und B ist der Messbescheid des Finanzamtes und der von den Gemeinden festgelegte Steuerhebesatz. Bei der Steuerfestsetzung können Änderungen daher erst nach Bekanntgabe eines geänderten Messbescheides durch das Finanzamt berücksichtigt werden. Die Umschreibungen erfolgen generell erst zum 01.01. des dem Verkauf folgenden Jahres. Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht oder gegen den Steuermessbetrag richten, sind beim Finanzamt einzubringen, das den Steuermessbescheid erlassen hat.
Ansprechpartner
201 - Steuern und Abgaben
Herr Munnecke
OG - 28
Grafhorster Straße 6
38458 Velpke 05364 52-21
05364 52-52