Erster Fall von Vogelgrippe im Landkreis nachgewiesen

Im Landkreis Helmstedt ist am gestrigen Montag (27.10.2025) der erste Fall von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) im Labor nachgewiesen worden. Bei dem infizierten Tier handelt es sich um einen Kranich, der am vergangenen Donnerstag bei Königslutter am Elm (OT Beienrode ) gefunden wurde.

Weitere tote Vögel wurden am Wochenende gemeldet, weitere Laborbefunde stehen aber noch aus. Es ist damit zu rechnen, dass sich weitere Verdachtsfälle von Infektionen mit der sogenannten Vogelgrippe bestätigen werden. Damit hat das dynamische Geschehen im Bereich der Geflügelpest auch den Landkreis Helmstedt erreicht. Das Veterinäramt des Landkreises nimmt dies zum Anlass, einige allgemeine Verhaltenshinweise zum Thema zu geben. Falls sich das Infektionsgeschehen weiter dynamisiert, ist eine Allgemeinverfügung, die Maßnahmen zum Schutz von Nutzgefügel beinhaltet, bereits vorbereitet und kann kurzfristig in Kraft treten. Weiterhin gilt: Für den Menschen ist die Geflügelpest ungefährlich. Die Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz von Nutzgeflügel. FAQ – Vogelgrippe 1. Was tue ich, wenn ich einen toten Vogel im Landkreis Helmstedt entdecke?

Grundsätzlich gilt: Tote Tiere bitte nicht oder nur mit Handschuhen anfassen! Schätzen Sie ein, ob möglicherweise eine natürliche oder andere Todesursache vorliegen kann (z.B. durch Straßenverkehr). Wenn keine Meldung erforderlich ist, verpacken Sie tote Vögel in einem Beutel und entsorgen Sie sie bitte unbedingt nur in der Restmülltonne. Tragen Sie dabei immer Handschuhe und wenn möglich eine FFP3 Maske. Tiere in der Wildnis bitte nicht selbständig einsammeln und mitnehmen, sondern am Fundort liegen lassen. Bei Auffälligkeiten oder mehreren toten Wildvögeln an derselben Stelle, oder wenn Sie sich unsicher sind, melden Sie die Totfunde dem Veterinäramt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Vögel mit Verdacht auf Vogelgrippe finde? Bitte wenden Sie sich während der Bürozeiten an das Veterinäramt unter 05351 / 121-1555 oder per E-Mail an Veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de. Die Meldungen werden schnellstmöglich bearbeitet.

Es besteht keine Notwendigkeit Polizei oder Feuerwehr sofort zu informieren.

  1. Was kann / muss ich als Hobby-Halter von Geflügel vorsorglich tun?

Es gilt die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, die aber grundsätzlich für Tier- und insbesondere Vogelhalter gelten: Tote Tiere nicht oder nur geschützt (Handschuhe, Maske) anfassen, Kontakt zu Wildvögeln generell möglichst vermeiden, nicht mit Straßenschuhen in den Haltungsbereich hineingehen oder vorher desinfizieren, allgemeine Hygienemaßnahmen beachten (vor dem Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren). Nicht in für Wildvögel zugänglichen Bereichen Futterquellen schaffen.

  1. Darf ich noch wilde Singvögel in meinem Garten füttern?

Ja.

  1. Ist die Vogelgrippe für mich als Hunde- oder Katzenhalter gefährlich bzw. was sollte ich tun?

Laut aktuellem wissenschaftlichen Stand sind theoretisch Menschen mit engem und häufigen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet, sich anzustecken. Insgesamt ist das Risiko, dadurch schwerwiegend zu erkranken, jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.

Die Tierseucheninfo Niedersachsen des LAVES hat ausführliche Informationen und Merkblätter zu allen Fragen rund um die Aviäre Influenza herausgegeben auf der Homepage unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de.