In vielen Medienbeiträgen wird seit einiger Zeit auf die Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien hingewiesen. Dabei ist regelmäßig von einem Verbot die Rede, diese über den Restmüll zu entsorgen. Aufgrund der dazu bestehenden Unsicherheiten und Fragestellungen gibt der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung ergänzende Hinweise.