Die Trichinenuntersuchungsgebühren können ab dem 01.07.2025 nur noch per Paypal, Visa oder in Ausnahmefällen per Gebührenbescheid beglichen werden.
Einen entsprechenden Link für die Verwendung von Paypal finden Sie vor Ort im Veterinäramt (Barcode) und im Rahmen des Online-Services „Untersuchung auf Trichinenlarven“ auf der Homepage des Landkreises Helmstedt unter www.landkreis-helmstedt.de/trichinen.
Bis zum 30.06.2025 können die Gebühren für die Trichinenuntersuchung weiterhin in bar beglichen werden. Ab dem 01.07.2025 ist die Annahme von Bargeld leider nicht mehr möglich.
Weitere Hinweise:
Eine auf Trichinen zu untersuchende Probe muss stets zusammen mit einem ausgefüllten Probenbegleitschein abgegeben werden. Der jeweils aktuelle Probenbegleitschein steht ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Helmstedt unter der oben genannten Adresse zum Download bereit. Der Probenbegleitschein kann auch vor Ort ausgefüllt werden.
Trichinenproben müssen grundsätzlich persönlich vor Ort abgegeben werden. Das Hinterlegen im Briefkasten ist unzulässig und führt zur Entsorgung der Probe ohne Untersuchung.