Aufgrund von Medienberichten melden sich vermehrt Bürger und Bürgerinnen mit der Frage in der Unteren Abfallbehörde, ob Altpapier nicht mehr als Bündel zur Abholung bereitgestellt werden darf.
Hier kann Entwarnung gegeben werden, da es zur Abfuhr des Altpapiers im Landkreis Helmstedt keine Änderung in der Satzung gab.
Das Altpapier kann daher weiterhin gebündelt und/oder in Pappkartons zur Abholung bereitgestellt werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob zusätzlich eine blaue Tonne genutzt wird.
Zu beachten ist dabei lediglich, dass die Gesamtmenge der Beistellungen je Anfallstelle 3 m³ nicht überschreiten darf und dass die einzelnen Bündel und/oder Pappkartons durch eine einzelne Person zu bewältigen und leichter als 20 kg sein müssen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Umweltamtes unter der Rufnummer 05351/121-2517 sowie der Email-Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.