Wie bereits mehrfach mitgeteilt, kam es in diesem Jahr zu Problemen beim Versand zahlreicher Jahresendabrechnungen 2024 und der Voraus-veranlagung 2025.
Da inzwischen eingegrenzt werden konnte, welche Grundstücks-eigentümerinnen und -eigentümer keine Bescheide erhalten haben, wurden die betreffenden Dokumente erneut erstellt und nach Ostern versendet.
Wer bislang aufgrund der bisher fehlenden Bescheide keine Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren vorgenommen hat, wird gebeten den Zahlungsvorgang nunmehr umgehend nach Erhalt der Unterlagen durchzuführen.
Die Untere Abfallbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass ab dem 05.05.2025 eine Mahnung der dann noch ausstehenden Gebühren erfolgt.
Wer möglicherweise einen Dauerauftrag eingerichtet hat und die Gebühren in Höhe der Vorjahresbeträge weitergezahlt hat, wird gebeten, die neue Abrechnung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls die noch offene Restsumme zu überweisen und die zukünftigen Beträge anzupassen.