Steuertermin

Die Samtgemeindekasse Velpke weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2025 für die Zeit vom 01.04. – 30.06.2025 zum Fälligkeitstag 15.05.2025 zu entrichten sind.

Aufgrund der neuen Höhe der Grundsteuern kann es bei Zahlung des alten Betrages zu Rückständen oder Überzahlungen gekommen sein. Wer sich unsicher ist, sollte sich bitte vorab unter u.a. Telefonnummern erkundigen.

Nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmende Zahlungspflichtige werden gebeten, die Abgaben mit Überweisung bzw. über Dauerauftrag zur Vermeidung von Fehlbuchungen oder evtl. notwendige Rückerstattungen nur unter Angabe der aktuellen Kassenzeichen zu leisten.

Bei nicht fristgerechter Zahlung werden mit der Mahnung die landesüblichen Mahngebühren erhoben und ggf. Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung (AO) in der jeweils gültigen Fassung festgesetzt.

Wichtige Hinweise der Samtgemeindekasse Velpke zum SEPA-Lastschriftverfahren:

SEPA-Einzugsermächtigungen werden durch die Samtgemeindekasse Velpke aufgrund der rechtlichen Vorschriften nur mit originaler Unterschrift angenommen. Eine Zusendung eines PDF-Dokuments per E-Mail ist möglich. Entsprechende Vorlagen können bei der Samtgemeindekasse angefordert werden, bzw. finden Sie die Vordrucke hierzu auch auf unserer Internetseite.

Neue Einzugsermächtigungen bzw. Änderungen wegen neuer Bankverbindung müssen wegen der durch die Samtgemeindekasse Velpke einzuhaltenden SEPA-Einreichungsfristen bei den Banken mindesten 10 Werktage vor dem Fälligkeitstermin des abzubuchenden Betrages vorliegen.
Später eingehende Einzugsermächtigungen können nicht mehr rechtzeitig berücksichtigt werden.

Nicht abgebucht werden die mit Mahnung der Samtgemeindekasse Velpke erhobenen Abgaben / Nebenforderungen. Diese sind grundsätzlich noch zu überweisen.

Bei Problemen mit einer Zahlung oder anderen Anliegen wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an die Samtgemeindekasse Velpke. Zu erreichen unter den Telefonnummern
05364 / 5220, 05364 / 5224 oder 05364 / 5228.