Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist die Samtgemeinde Velpke alljährlich nach Ende der Frostperiode verpflichtet, eine Überprüfung der Standsicherheit aller Grabsteine auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Velpke durchzuführen. Die Grabsteine sind auf versteckte Mängel zu überprüfen. Wird hierbei eine unmittelbare Gefahr festgestellt, ist der Grabnutzungsberechtigte zu informieren und zur Abstellung der Gefahr aufzufordern. Dies geschieht in der Regel durch Anbringen eines Aufklebers mit einem entsprechenden Hinweis am Stein. In besonders gefährlichen Fällen ist der Friedhofsträger zu besonderen Maßnahmen verpflichtet (Gefahrenbereich absperren bzw. den Stein umlegen).
In diesem Jahr ist es vorgesehen, die Standsicherheit der Grabsteine auf unseren 16 Friedhöfen am 16.04.2025 nacheinander zu überprüfen. Auch in diesem Jahr wird die Standsicherheitsprüfung durch die Fachfirma BSK Torsten Köster durchgeführt.
Folgender Ablaufplan ist vorgesehen:
- Friedhof Velpke ca. 12:00 Uhr
- Friedhof Wahrstedt ca. 12:20 Uhr
- Friedhof Bahrdorf ca. 12:30 Uhr
- Friedhof Saalsdorf ca. 12:45 Uhr
- Friedhof Mackendorf ca. 13:00 Uhr
- Friedhof Rickensdorf ca. 13:15 Uhr
- Friedhof Papenrode ca. 13:25 Uhr
- Friedhof Gr. Sisbeck ca. 13:40 Uhr
- Friedhof Kl. Sisbeck ca. 13:50 Uhr
- Friedhof Volkmarsdorf ca. 14:00 Uhr
- Friedhof Rümmer ca. 14:10 Uhr
- Friedhof Gr. Twülpstedt ca. 14:20 Uhr
- Friedhof Kl. Twülpstedt ca. 14:35 Uhr
- Friedhof Meinkot ca. 14:50 Uhr
- Friedhof Danndorf ca. 15:00 Uhr
- Friedhof Grafhorst ca. 15:20 Uhr
Die Anfangszeiten können sich geringfügig aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse verändern.
Erfreulicherweise konnten wir feststellen, dass durch die regelmäßigen Kontrollen die Anzahl der beanstandeten Grabsteine stark zurückgegangen ist.
Abschließend erlauben wir uns den Hinweis, dass nach einschlägiger Rechtsprechung der Grabnutzungsberechtigte in erster Linie für die Standsicherheit verantwortlich ist, während den Friedhofsträger insoweit lediglich eine Überwachungspflicht trifft. Daher bitten wir alle Bürger, ihre Gräber in regelmäßigen Abständen selbst einer Kontrolle zu unterziehen und bei festgestellten Mängeln umgehend eine Fachfirma zu beauftragen.
Ansprechpartnerin: Frau Ratz, Tel. 05364-5251, Mail: ratz.samtgemeinde@velpke.de