Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist die Samtgemeinde Velpke alljährlich nach Ende der Frostperiode verpflichtet, eine Überprüfung der Standsicherheit aller Grabsteine auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Velpke durchzuführen. Die Grabsteine sind auf versteckte Mängel zu überprüfen. Wird hierbei eine unmittelbare Gefahr festgestellt, ist der Grabnutzungsberechtigte zu informieren und zur Abstellung der Gefahr aufzufordern. Dies geschieht in der Regel durch Anbringen eines Aufklebers mit einem entsprechenden Hinweis am Stein. In besonders gefährlichen Fällen ist der Friedhofsträger zu besonderen Maßnahmen verpflichtet (Gefahrenbereich absperren bzw. den Stein umlegen).

In diesem Jahr ist es vorgesehen, die Standsicherheit der Grabsteine auf unseren 16 Friedhöfen am 16.04.2025 nacheinander zu überprüfen. Auch in diesem Jahr wird die Standsicherheitsprüfung durch die Fachfirma BSK Torsten Köster durchgeführt.

Folgender Ablaufplan ist vorgesehen:

  1.  Friedhof Velpke                                ca. 12:00 Uhr
  2.  Friedhof Wahrstedt                           ca. 12:20 Uhr
  3.  Friedhof Bahrdorf                             ca. 12:30 Uhr
  4.  Friedhof Saalsdorf                            ca. 12:45 Uhr
  5.  Friedhof Mackendorf                        ca. 13:00 Uhr
  6.  Friedhof Rickensdorf                        ca. 13:15 Uhr
  7.  Friedhof Papenrode                          ca. 13:25 Uhr
  8.  Friedhof Gr. Sisbeck                        ca. 13:40 Uhr
  9.  Friedhof Kl. Sisbeck                         ca. 13:50 Uhr
  10.  Friedhof Volkmarsdorf                     ca. 14:00 Uhr
  11.  Friedhof Rümmer                             ca. 14:10 Uhr
  12.  Friedhof Gr. Twülpstedt                    ca. 14:20 Uhr
  13.  Friedhof Kl. Twülpstedt                     ca. 14:35 Uhr
  14.  Friedhof Meinkot                              ca. 14:50 Uhr
  15.  Friedhof Danndorf                            ca. 15:00 Uhr
  16.  Friedhof Grafhorst                            ca. 15:20 Uhr

Die Anfangszeiten können sich geringfügig aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse verändern.

Erfreulicherweise konnten wir feststellen, dass durch die regelmäßigen Kontrollen die Anzahl der beanstandeten Grabsteine stark zurückgegangen ist.

Abschließend erlauben wir uns den Hinweis, dass nach einschlägiger Rechtsprechung der Grabnutzungsberechtigte in erster Linie für die Standsicherheit verantwortlich ist, während den Friedhofsträger insoweit lediglich eine Überwachungspflicht trifft. Daher bitten wir alle Bürger, ihre Gräber in regelmäßigen Abständen selbst einer Kontrolle zu unterziehen und bei festgestellten Mängeln umgehend eine Fachfirma zu beauftragen.

Ansprechpartnerin: Frau Ratz, Tel. 05364-5251, Mail: ratz.samtgemeinde@velpke.de