Aufgrund der Grundsteuerreform sind alle bisher geltenden Grundsteuerbescheide ab 01.01.2025 nicht mehr gültig. Die neuen Bescheide werden im 1. Quartal 2025 postalisch verschickt. Eine Abbuchung zum üblichen Steuertermin am 15.02.2025 ist nicht möglich. Die Grundsteuer für das 1. Quartal 2025 ist zu dem im neuen Bescheid genannten Termin fällig. Bei am SEPA-Verfahren teilnehmenden Zahlungspflichten wird entsprechend zu diesem Fälligkeitstermin abgebucht.