BAföG ist für viele Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten eine wichtige finanzielle Lebensgrundlage. Wer diese Leistung bezieht, sollte die aktuellen Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes kennen.
Die Bedarfssätze des BAföGs sind um fünf Prozent erhöht, sowie die Freibeträge um 5,25 Prozent angehoben worden. Dies ist an sich für die Bezieherinnen und Bezieher eine positive Nachricht, aber es stellt sich dann schnell die Frage des Handlungsbedarfs. Muss ein neuer Antrag gestellt werden?
„Wer von uns schon Bescheide für das Schüler-BAföG für das neue Schuljahr bekommen hat, hat aber keinen Handlungsbedarf“, erklärt Claudia Becker, Sachgebietsleiterin Wohngeld/BAföG. „Die Fördersätze werden bei uns automatisch aktualisiert und in der neuen Höhe ausgezahlt. Es ist kein neuer Antrag nötig.
Lisanne Kalinke, Sachbearbeiterin im Bereich BAföG, weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die jetzt noch Anträge für das aktuelle Schuljahr stellen wollen – oder auch in den kommenden Jahren – möglichst das Online-Portal „BAföG Digital“ für die Antragsstellung nutzen sollten. Angela Matthias, zuständige Abteilungsleitung im Geschäftsbereich Soziales des Landkreises Helmstedt, erklärt, dass das Online-Portal die Schülerinnen und Schüler durch den Antrag leitet, Hilfestellung gibt und auf benötigte Angaben hinweist.
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