Seit 4. Mai können private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen für ihre Heizkosten beantragen. Für Niedersachsen stellt der Bund dafür bis zu 169 Millionen Euro zur Verfügung. In der ersten Woche sind bereits über 6.500 Anträge in Niedersachsen eingegangen.
Sollten Antragsteller keine Unterstützung im privaten Umfeld (Verwandte, Freunde oder Nachbarn) finden, können ab sofort die sozialen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrts-pflege in Niedersachsen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband) aufgesucht werden.
Die Beantragung ist möglich unter: www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds
Neben diesem Weg gibt es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich im Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag. Dieser ist in den Beratungsstellen verfügbar oder kann heruntergeladen werden, wenn der Online-Rechner (www.t1p.de/rechner-papierantrag-nds) eine Antragsberechtigung festgestellt hat.
Wichtig: Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge werden angenommen. Das Land empfiehlt daher, einen Online-Antrag zu stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des Antrags unterstützt.“