Das Nds. Umweltministerium informiert zur Energieeinsparverordnung des Bundes über die Veröffentlichung von FAQs unter dem folgenden Link:
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/sicherung-energieversorgung-faq-216348.html
Einführend erläutert das Ministerium die FAQ wie folgt:
„Die EnSikuMaV regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für ei-nen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich, die als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, vermeiden unnötigen Energieverbrauch, um eine Mangelsituation zu vermeiden oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern.Die Maßnahmen der Ver-ordnung sollen vor allem einen Signal- und Vorbildeffekt entfalten und zielen somit neben den unmittelbaren Einsparwirkungen auch darauf ab, weitere freiwillige Energiesparmaßnahmen anzustoßen. Wir setzen dabei auf ein hohes Eigeninteresse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft. Die öffentliche Hand kommt mit den vorgegebenen Energiesparmaßnahmen ihrer Vorbildfunktion nach und kann ein gutes Beispiel für andere Verwaltungen sein. Energiesparen bleibt das Gebot der Stunde – und zwar in mehrfacher Hinsicht: Wir machen uns unabhängiger von fossilen Energieimporten, senken die eigenen Heizkosten und tragen zugleich zum Klimaschutz bei. Die hier veröffentlich-ten FAQ werden regelmäßig überarbeitet und angepasst bzw. erweitert.“