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Förderprogramme

Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen (RTB)
Das Land Niedersachsen hat zur verbesserten Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein neues Förderinstrument geschaffen.
Durch das sogenannte „Regionalisierte Teilbudget“ (RTB) gewähren die Kommunen im Landkreis Helmstedt Zuschüsse zur Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze.
An die Inanspruchnahme der Förderung knüpft sich neben der Arbeitsplatzschaffung/-sicherung ferner eine damit verbundene Investition. Die förderfähigen Gesamtkosten des Investitionsvorhaben müssen sich dabei auf mind. 10.000 € belaufen.

Zu beachten ist, dass der Antrag auf Gewährung des Zuschusses zwingend vor Investitionsbeginn gestellt werden muss.

Die Antragstellung kann sowohl bei den beteiligten kreisangehörigen Gemeinden/Städten (Betriebssitz), als auch beim Landkreis Helmstedt erfolgen.

Nähere Informationen zur Antragstellung und den Voraussetzungen für das „Regionalisierte Teilbudget“ erteilt das Wirtschaftsförderungsamt des Landkreises Helmstedt unter der Tel.-Nr. 05351/121-1440 (Herr Pohl)
Weitere Informationen im Internet unter www.helmstedt.de/kmu.

Finanzierung

Dem Handlungsfeld Finanzierung sind aufgrund knapper Haushaltsmittel mehr denn je enge Grenzen gesetzt. Umso mehr gilt es, die vorhandenen Fördermittel in zukunftsorientierte Unternehmungen zu investieren. Mit dem Regionalisierten Teilbudget (RTB) steht den niedersächsischen Kommunen ein Förderprogramm zur Verfügung, durch das sie das wirtschaftliche Angebot vor Ort selbst steuern können. Die Samtgemeinde Velpke wird auch zukünftig mit ihrer Co-Finanzierung im Rahmen des RTB kleinen und mittleren Unternehmen eine finanzielle Unterstützung bei der Ansiedlung und Schaffung neuer Arbeitsplätze bieten.
Auch in Fragen zu weiteren Fördermöglichkeiten, werden wir die vorhandenen Kontakte zu Banken und Institutionen nutzen, um den Unternehmen Hilfestellung bei der Finanzierung ihrer Vorhaben zu leisten. Mehr Infos zum RTB-Förderprogramm erhalten Sie hier….(Link zum PDF „Angebote der WF“).