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Waffen

Nach dem Waffengesetz bedarf grundsätzlich jeder, der Schusswaffen erwerben und die tatsächliche Gewalt über sie ausüben will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis wird auf Antrag durch das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte erteilt. Die Antragsteller müssen auf jeden Fall persönlich zuverlässig sein und in der Regel einen Sachkunde- und Bedürfnisnachweis erbringen. Als Erlaubnisnehmer kommen in der Praxis insbesondere Jagdscheininhaber, Sportschützen, Sammler und Personen, die Schusswaffen im Wege der Erbfolge erworben haben, in Betracht.

Das Führen von Schusswaffen bedarf ebenfalls einer besonderen Erlaubnis (Waffenschein). Hier hat die Behörde ebenfalls Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis zu prüfen. Waffenscheine können nur absoluten Ausnahmefällen erteilt werden.

Sachbearbeiter: Herr Wehke
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 – 5234
Mail: wehke.samtgemeinde@velpke.de


Wochenmarkt

Die Gemeinde Velpke veranstaltet jeden Freitag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einen Wochenmarkt.

Folgendes wird regelmäßig angeboten:
- Rossspezialitäten
- Griechische Spezialitäten
- Obst und Gemüse
- Eier
- Fleisch- und Wurstwaren
- Brot und Kuchen

Bewerbungen zum Wochenmarkt sind unter Angabe der Angebotspalette an die Samtgemeinde Velpke, Grafhorster Str. 6, 38458 Velpke zu richten.

Sachbearbeiterin: Frau Barnschen
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 – 5234
barnschen.samtgemeinde@velpke.de

(s.a.)


Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

Zuständig ist das Kreissozialamt Helmstedt, Conringstr. 28, 38350 Helmstedt, Tel. 05351-121-2445 und 2450, Fax. 05351-121-2601, I. OG, Zimmer 106 und 107.

Öffnungszeiten des Kreissozialamtes:
- montags 9.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
- dienstags 9.00-12.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags 9.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
- freitags 9.00-12.00 Uhr