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Bürgerbüro
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Untersuchungsberechtigungsscheine

Wenn Ihr noch nicht 18 Jahre alt seit und eine Ausbildung anfangt, so verlangt der Arbeitgeber die Vorlage eines Untersuchungsberechtigungsscheins. Diesen könnt Ihr oder Eure Eltern im Bürgerbüro beantragen.

Wichtig ist, dass der Schein für die Erstuntersuchung nur einmal ausgestellt werden darf und dies auch nur für Jugendliche unter 18 Jahren. Für jede weitere Nachuntersuchung muss ein neuer Berechtigungsschein beantragt werden.

Sachbearbeiter:
- Herr Finke - finke.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Bake - bake.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Lauriola - lauriola.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Triller - triller.samtgemeinde@velpke.de

EG, Zimmer 1 und 2
Tel.: 05364 -5232 o. 5233 o. 5231


Vergnügungssteuer

Die Mitgliedsgemeinden erheben Vergnügungssteuern für den Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsautomaten, Geldspielgeräte sowie Musikautomaten in Gaststätten, Vereinsräumen, Kantinen, Spielhallen und anderen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Sachbearbeiter:
Herr Munnecke - munnecke.samtgemeinde@velpke.de
OG, Zimmer 29
Tel. 05364 - 5221

Monatliche Vergnügungssteuersätze

  Bahrdorf Danndorf Grafhorst Groß Twülpstedt Velpke
Geldspielgeräte 31,-- € 31,-- € 23,-- € 31,-- € 51,-- €
Geldspielgeräte in Spielhallen 31,-- € 31,-- € 23,-- € 31,-- € 89,-- €
Unterhaltungsautomaten 15,-- € 15,-- € 8,-- € 15,-- € 33,-- €
Unterhaltungsautomaten in Spielhallen 15,-- € 15,-- €   15,-- € 38,-- €
Geräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Krieges beinhalten         307,-- €
Musikautomaten 15,-- € 15,-- € 8,-- € 15,-- € 8,-- €