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Marktfestsetzungen

In der Gewerbeordnung (GewO) sind verschiedene Veranstaltungstypen festgelegt. Es gibt Messen, Ausstellungen, Großmärkte, sowie die Jahrmärkte und Spezialmärkte. Da die Jahrmärkte und Spezialmärkte die häufigsten Anwendungsfälle darstellen, wird im folgenden im wesentlichen auf diese beiden Markttypen eingegangen.

Nach § 68 Abs. 1 GewO ist ein Spezialmarkt eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. Der Jahrmarkt gemäß § 68 Abs. 2 GewO unterscheidet sich hiervon dadurch, daß Waren aller Art angeboten werden, wie dies z. B. bei Floh- und Trödelmärkten der Fall ist.

Die behördliche Festsetzung einer solchen Veranstaltung nach § 69 GewO hat zur Folge, daß diese unter einer Reihe von Vergünstigungen (sogenannte Marktprivilegien) durchgeführt werden kann.

Sachbearbeiter:
Frau Barnschen - barnschen.samtgemeinde@velpke.de
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 – 5234


Namensänderung, Erklärung zur Namensführung

Nach dem deutschen Personenstandsrecht gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Familiennamen ändern zu lassen. Berechtigt sind zum Beispiel geschiedene Ehegatten, die den Namen des anderen Ehegatten führen, oder Kinder, deren Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet sind.

Wenn Sie spezielle Fragen zu diesem komplexen Themenbereich haben, wenden Sie sich bitte an unser Standesamt.

Sachbearbeiter:
Herr Wehke - wehke.samtgemeinde@velpke.de
Frau Barnschen - barnschen.samtgemeinde@velpke.de
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 – 5234