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Kirchenaustritte

Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie uns persönlich - unter Vorlage Ihres Personalausweises - im Rathaus aufsuchen.
Für den Kirchenaustritt ist eine Gebühr in Höhe von 24,00 € zu entrichten.
Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte anschließend ändern möchten, bringen Sie diese bitte gleich bei Ihrem Besuch mit. Die Änderung wird dann vorgenommen.

Sachbearbeiter:
Herr Wehke - wehke.samtgemeinde@velpke.de
Frau Barnschen - barnschen.samtgemeinde@velpke.de
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 – 5234


Lohnsteuerkarten

Zuständig für die Ausstellung Ihrer Lohnsteuerkarte ist die Samtgemeinde Velpke, wenn Sie oder Ihr Ehegatte am 20.09. des vorangegangenen Jahres Ihren Hauptwohnsitz bei uns hatten.

Sollten Sie bis 31.10. keine Karte für das Folgejahr erhalten haben, obwohl Sie sie benötigen, stellen wir Ihnen eine entsprechende aus.

Falls Sie eine Karte erhalten haben, diese aber verlorengegangen ist, wenden Sie sich bitte auch dorthin. Die Ersatzlohnsteuerkarte ist jedoch mit 5,00 € gebührenpflichtig.

Überprüfen Sie bitte die Angaben auf Ihrer Lohnsteuerkarte auf Ihre Richtigkeit. Haben Sie Zweifel an deren Richtigkeit oder Änderungswünsche, besuchen Sie uns. Bringen Sie bitte dazu Ihre Lohnsteuerkarte mit.

Hier können Sie das Formular für den Lohnsteuerklassenwechsel herunterladen [2 KB] .

Sachbearbeiter:
- Herr Finke - finke.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Bake - bake.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Lauriola - lauriola.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Triller - triller.samtgemeinde@velpke.de

EG, Zimmer 1 und 2
Tel.: 05364 -5232 o. 5233 o. 5231