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Geburtsurkunden

Sie können mit unserem Vordruck Geburtsurkunden (10,00 €) anfordern. Bitte geben Sie uns das genaue Geburtsdatum und, falls Sie verheiratet sind, auch unbedingt Ihren Geburtsnamen an; so vermeiden Sie unnötigen Zeit- und Kostenaufwand.

Die Ausstellung von Urkunden für Rentenzwecke ist gebührenfrei.

Sachbearbeiter:
Herr Wehke - wehke.samtgemeinde@velpke.de
Frau Barnschen - barnschen.samtgemeinde@velpke.de
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 – 5234


Gewerbeangelegenheiten

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies gemäß § 14 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Gewerbeanzeigen, d. h. Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen, sind auf den amtlich vorgeschriebenen Formularen vorzunehmen. Juristische Personen müssen bei der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug, Handwerksbetriebe eine Handwerkskarte beifügen. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe - wie z. B. dem Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft - ist die Erlaubnis vorzulegen.

Sachbearbeiter:
Herr Finke - finke.samtgemeinde@velpke.de
EG, Zimmer 1
Tel.: 05364 – 5233


Grundsteuer

Die Veranlagung zur Grundsteuer durch die Gemeinden Bahrdorf, Danndorf, Grafhorst, Gr. Twülpstedt und Velpke erfolgt aufgrund des jeweiligen Grundsteuermessbescheides, der vom Finanzamt Helmstedt erstellt wird. Das Finanzamt Helmstedt führt eine Bewertung der Grundstücke durch. Hierbei wird der Einheitswert und der Grundsteuermeßbetrag festgelegt. Letzterer wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert und ergibt die jährlich zu zahlende Grundsteuer.

Es gibt zwei Arten von Grundsteuern:

Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Grundsteuer B: Alle anderen Grundstücke

Grundsteuerhebesätze

Gemeinde Hebesatz Grundsteuer A Hebesatz Grundsteuer B
Bahrdorf 320 v.H. 310 v.H.
Danndorf 320 v.H. 310 v.H.
Grafhorst 320 v.H. 310 v.H.
Groß Twülpstedt 320 v.H. 310 v.H.
Velpke 320 v.H. 310 v.H.

Fälligkeiten der Grundsteuer

- 15. Februar Grundsteuern vom 01.01. bis 31.03. des Jahres

- 15. Mai Grundsteuern vom 01.04. bis 30.06. des Jahres

- 5. August Grundsteuern vom 01.07. bis 30.09. des Jahres

- 15. November Grundsteuern vom 01.10. bis 31.12. des Jahres

- Auf Antrag: 01. Juli Grundsteuern vom 01.01. bis 31.12. des Jahres

Sachbearbeiter:
Herr Munnecke - munnecke.samtgemeinde@velpke.de
OG, Zimmer 29
Tel. 05364 - 5221


Hundesteuer

Wenn ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird, ist er innerhalb von 14 Tagen bei der Samtgemeinde Velpke anzumelden. Der Hund wird jedoch erst im Alter von 3 Monaten steuerpflichtig.

Die Hundesteuersätze sind wie folgt festgesetzt:

  Bahrdorf Danndorf Grafhorst Groß Twülpstedt Velpke
Ersthund 46,- € 45,- € 25,- € 46,- € 46,- €
Zweithund 64,- € 70,- € 49,- € 64,- € 66,- €
Weitere Hunde 83,- € 88,- € 67,- € 83,- € 87,- €
1. Kampfhund         233,- €
2. Kampfhund         350,- €
Weitere Kampfhunde         466,- €
Höchstbetrag Zwingersteuer 110,- € 115,- € 74,- € 110,- € 110,- €

Fälligkeiten der Hundesteuer:

- 15. Februar Hundesteuern vom 01.01. bis 30.06. des Jahres.
- 15. August Hundesteuern vom 01.07. bis 31.12. des Jahres.

Hundeanmeldung oder -abmeldung als PDF-Formular herunterladen. [7 KB]

Nähere Informationen z.B. über die Voraussetzungen für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer erhalten Sie in der Steuerabteilung der Samtgemeinde Velpke, die sich im 1. Obergeschoss des Rathauses, Zimmer 29 befindet.
Tel: 5221.
Sachbearbeiter: Herr Munnecke
Mail: munnecke.samtgemeinde@velpke.de