Markierte Links bieten ergänzende Informationen!
E
| Angelegenheit/Amt/Zimmer | Telefon |
|
Eheschließungen Standesamt Zimmer 5 |
5234 |
| Eheurkunden | 5234 |
|
Einwohnermeldeangelegenheiten Bürgerbüro Zimmer 1 + 2 |
5231 + 5232 + 5233 |
|
Entwässerung Bauverwaltung Zimmer 8 |
5216 |
|
Erschließungsbeiträge Bauverwaltung Zimmer 10 |
5240 |
F
| Angelegenheit/Amt/Zimmer | Telefon |
|
Fäkalschlammabfuhr Wasserverband Vorsfelde u. U. |
05363-943-0 |
|
Fernsprechgebührenermäßigung Landkreis Helmstedt |
053531-121-0 |
|
Feuerwehrangelegenheiten Ordnungabteilung Zimmer 5 |
5234 |
|
Fischereischeine Bürgerbüro Zimmer 1 +2 |
5231 + 5232 + 5233 |
|
Flächennutzungspläne Bauverwalltung Zimmer 7 |
5242 |
|
Fotokopien Hauptabteilung Zimmer 11 |
5214 |
|
Fremdenverkehr, Tourismus Sozialwesen Zimmer 6 |
5245 |
|
Friedhofswesen Friedhofsatzung [55 KB] und Friedhofsgebührensatzung [20 KB] |
5250 |
|
Führerscheinanträge Bürgerbüro Zimmer 1 +2 |
5231 + 5232 + 5233 |
|
Führungszeugnis Bürgerbüro Zimmer 1 +2 |
5231 + 5232 + 5233 |
|
Fundbüro Sachbearbeiter Herr Finke Bürgerbüro Zimmer 1 +2 |
5231 + 5232 + 5233 |
Eheurkunde - Familienbuch
Sollten Sie eine Eheurkunde benötigen, können Sie unseren Vordruck dafür verwenden. Bitte geben Sie uns so genaue Daten wie möglich an die Hand, da sonst neben den 10,00 € für die Ausstellung der Eheurkunde sog. "Suchgebühren" anfallen.
Die Ausstellung von Urkunden für Rentenzwecke ist gebührenfrei.
Hier können Sie das Antragsformlar Eheurkunde [8 KB]
herunterladen.
Sachbearbeiter:
Herr Wehke - wehke.samtgemeinde@velpke.de
Frau Barnschen - barnschen.samtgemeinde@velpke.de
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 – 5234
Entwässerungsgenehmigungen
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstückentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.
Sachbearbeiterin: Frau Streich
EG, Zimmer 10
Tel.: 05364 - 5240
E-Mail: streich.samtgemeinde@velpke.de
Erziehungsgeld
Für die Zahlung des Erziehungsgeldes ist die Erziehungsgeldstelle des Landkreises Helmstedt, Conringstr. 28, 38350 Helmstedt, Tel. 05351 / 121-2463, I. OG, Zimmer 105 zuständig.
Öffnungszeiten des Kreissozialamtes:
- montags 9.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
- dienstags 9.00-12.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags 9.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
- freitags 9.00-12.00 Uhr
Informationen zum Antragsverfahren und die erforderlichen Antragsformulare bekommen Sie im Bürgerbüro.
Das Bürgerbüro finden Sie im Erdgeschoss, Zimmer 1. Telefonisch erreichen Sie uns unter 05364 - 5232 oder 5233
Feuerwehrangelegenheiten
Nach dem Brandschutzgesetz obliegt den Gemeinden die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen.
Aktives Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr können Gemeindebewohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Der Dienst ist ehrenamtlich.
Zur Nachwuchsförderung haben die Ortsfeuerwehren Jugendabteilungen ins Leben gerufen. Eintreten kann jeder, der das 10. Lebensjahr vollendet hat. Sofern Sie Interesse am aktiven Dienst in der Feuerwehr oder an einer Mitgliedschaft als förderndes Mitglied haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ortsbrandmeister. Siehe auch Infos zu Feuerwehren...
Sachbearbeiter: Herr Wehke
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 –5234
Mail: wehke.samtgemeinde@velpke.de
Fischereischeine, Angel- und Gewässerschutz
Für die Ausübung des Fischfanges ist ein Fischereischein erforderlich. Dieser ist bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu beantragen. Ein entsprechender Vordruck kann im Rathaus, Zimmer 2 abgeholt werden.
Antragsvoraussetzungen sind:
- Vollendung des 14. Lebensjahres.
- Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder eine Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder Prüfung als Berufsfischer.
Prüfungen, die in den alten Bundesländern abgelegt worden sind, werden erst ab dem 07.09.1993 anerkannt. Personen, denen in drei aufeinander folgenden Jahren ein Jahresfischereischein ausgestellt worden ist, kann ein Fischereischein ohne Fischerprüfung ausgestellt werden. Dies gilt auch für Personen, die mindestens drei Jahre als Küstenfischer tätig waren. Der Fischereischein wird auf unbeschränkte Zeit ausgestellt, die Kosten hierfür betragen 30,00 €.
Sachbearbeiterin: Frau Triller
EG, Zimmer 2
Tel.: 05364 - 5231
E-Mail: triller.samtgemeinde@velpke.de
Fundbüro
Etwas verlieren ist ärgerlich, besonders wenn es sich um wertvolle oder liebgewonnene Dinge handelt. Sollte Ihnen im Gebiet der Samtgemeinde etwas verloren gegangen sein, haben Sie vielleicht Glück, und ein ehrlicher Mensch hat es im Fundbüro abgegeben.
Eine kurze telefonische Anfrage lohnt sich immer, denn Fundgegenstände werden sechs Monate von uns verwahrt.
Sachbearbeiterin: Frau Triller
EG, Zimmer 2
Tel.: 05364 - 5231
E-Mail: triller.samtgemeinde@velpke.de

