Sie sind hier:

Grußworte

Baugebiete

Bürgerbüro

Gemeinderäte

Gemeinderatssitzungen

Gewerbeangelegenheiten

Gleichstellungsbeauftragte

Hotlines

Jugendzentrum

Kindertagesstätten

Schulen

Stellenausschreibungen

Telefonverzeichnis

Wahlen und Wahlergebnisse

Was erledige ich wo?

ABC

DEF

GHI

JKL

MNO

PQRS

TUV

WXYZ

Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Email-Adressen der Verwaltung

English Information

Impressum

Straßenkarte

Sitemap

Markierte Links bieten ergänzende Informationen!

E

Angelegenheit/Amt/Zimmer Telefon
Eheschließungen
Standesamt
Zimmer 5
5234
Eheurkunden 5234
Einwohnermeldeangelegenheiten
Bürgerbüro
Zimmer 1 + 2
5231 + 5232 + 5233
Entwässerung
Bauverwaltung
Zimmer 8
5216
Erschließungsbeiträge
Bauverwaltung
Zimmer 10
5240

F

Angelegenheit/Amt/Zimmer Telefon
Fäkalschlammabfuhr
Wasserverband
Vorsfelde u. U.
05363-943-0
Fernsprechgebührenermäßigung
Landkreis Helmstedt
053531-121-0
Feuerwehrangelegenheiten
Ordnungabteilung
Zimmer 5
5234
Fischereischeine
Bürgerbüro
Zimmer 1 +2
5231 + 5232 + 5233
Flächennutzungspläne
Bauverwalltung
Zimmer 7
5242
Fotokopien
Hauptabteilung
Zimmer 11
5214
Fremdenverkehr, Tourismus
Sozialwesen
Zimmer 6
5245
Friedhofswesen
Friedhofsatzung [55 KB] und Friedhofsgebührensatzung [20 KB]
5250
Führerscheinanträge
Bürgerbüro
Zimmer 1 +2
5231 + 5232 + 5233
Führungszeugnis
Bürgerbüro
Zimmer 1 +2
5231 + 5232 + 5233
Fundbüro
Sachbearbeiter Herr Finke
Bürgerbüro
Zimmer 1 +2
5231 + 5232 + 5233

Eheurkunde - Familienbuch

Sollten Sie eine Eheurkunde benötigen, können Sie unseren Vordruck dafür verwenden. Bitte geben Sie uns so genaue Daten wie möglich an die Hand, da sonst neben den 10,00 € für die Ausstellung der Eheurkunde sog. "Suchgebühren" anfallen.
Die Ausstellung von Urkunden für Rentenzwecke ist gebührenfrei.

Hier können Sie das Antragsformlar Eheurkunde [8 KB] herunterladen.

Sachbearbeiter:
Herr Wehke - wehke.samtgemeinde@velpke.de
Frau Barnschen - barnschen.samtgemeinde@velpke.de
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 – 5234


Entwässerungsgenehmigungen

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstückentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

Sachbearbeiterin: Frau Streich
EG, Zimmer 10
Tel.: 05364 - 5240
E-Mail: streich.samtgemeinde@velpke.de


Erziehungsgeld

Für die Zahlung des Erziehungsgeldes ist die Erziehungsgeldstelle des Landkreises Helmstedt, Conringstr. 28, 38350 Helmstedt, Tel. 05351 / 121-2463, I. OG, Zimmer 105 zuständig.

Öffnungszeiten des Kreissozialamtes:

- montags 9.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
- dienstags 9.00-12.00 Uhr
- mittwochs geschlossen
- donnerstags 9.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
- freitags 9.00-12.00 Uhr
Informationen zum Antragsverfahren und die erforderlichen Antragsformulare bekommen Sie im Bürgerbüro.

Das Bürgerbüro finden Sie im Erdgeschoss, Zimmer 1. Telefonisch erreichen Sie uns unter 05364 - 5232 oder 5233


Feuerwehrangelegenheiten

Nach dem Brandschutzgesetz obliegt den Gemeinden die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen.

Aktives Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr können Gemeindebewohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben. Der Dienst ist ehrenamtlich.

Zur Nachwuchsförderung haben die Ortsfeuerwehren Jugendabteilungen ins Leben gerufen. Eintreten kann jeder, der das 10. Lebensjahr vollendet hat. Sofern Sie Interesse am aktiven Dienst in der Feuerwehr oder an einer Mitgliedschaft als förderndes Mitglied haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ortsbrandmeister. Siehe auch Infos zu Feuerwehren...

Sachbearbeiter: Herr Wehke
EG, Zimmer 5
Tel.: 05364 –5234
Mail: wehke.samtgemeinde@velpke.de


Fischereischeine, Angel- und Gewässerschutz

Für die Ausübung des Fischfanges ist ein Fischereischein erforderlich. Dieser ist bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu beantragen. Ein entsprechender Vordruck kann im Rathaus, Zimmer 2 abgeholt werden.

Antragsvoraussetzungen sind:

- Vollendung des 14. Lebensjahres.
- Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder eine Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder Prüfung als Berufsfischer.

Prüfungen, die in den alten Bundesländern abgelegt worden sind, werden erst ab dem 07.09.1993 anerkannt. Personen, denen in drei aufeinander folgenden Jahren ein Jahresfischereischein ausgestellt worden ist, kann ein Fischereischein ohne Fischerprüfung ausgestellt werden. Dies gilt auch für Personen, die mindestens drei Jahre als Küstenfischer tätig waren. Der Fischereischein wird auf unbeschränkte Zeit ausgestellt, die Kosten hierfür betragen 30,00 €.

Sachbearbeiterin: Frau Triller
EG, Zimmer 2
Tel.: 05364 - 5231
E-Mail: triller.samtgemeinde@velpke.de


Fundbüro

Etwas verlieren ist ärgerlich, besonders wenn es sich um wertvolle oder liebgewonnene Dinge handelt. Sollte Ihnen im Gebiet der Samtgemeinde etwas verloren gegangen sein, haben Sie vielleicht Glück, und ein ehrlicher Mensch hat es im Fundbüro abgegeben.

Eine kurze telefonische Anfrage lohnt sich immer, denn Fundgegenstände werden sechs Monate von uns verwahrt.

Sachbearbeiterin: Frau Triller
EG, Zimmer 2
Tel.: 05364 - 5231
E-Mail: triller.samtgemeinde@velpke.de