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Angelegenheit/Amt/Zimmer Telefon
Abbruch von Gebäuden
Bauverwaltung Zimmer 10
5240
Abfallbeseitigung Landkreis Helmstedt 05351-121-0
Abwasserbeseitigung
Bauverwaltung Zimmer 8
5216
Altenbetreuung
(Sprechstunden donnerstags 15.00-16.30 Uhr außer in den Schulferien) Zimmer 2
5243
An-/Ab- und Ummeldungen
Bürgerbüro Zimmer 1 + 2
5231 + 5232 + 5233
Asylbewerber, Asylberechtigte, andere Flüchtlinge (nur Unterbringung)
Sozialwesen Zimmer 6
5245
Aufenthaltserlaubnisse Landkreis Helmstedt 05351-121-0
Aufgebot für Eheschließungen
Standesamt Zimmer 5
5234
Auskunft a. d. Gewerbezentralregister
Bürgerbüro Zimmer 1 +2
5233
Ausländerangelegenheiten
Bürgerbüro Zimmer 1 + 2
5231 + 5232 + 5233

B

Angelegenheit/Amt/Zimmer Telefon
Bauanträge
Bauverwaltung
Zimmer 10
5240
Bauliche Unterhaltung der Straßen, Plätze, Parkplätze, Brücken, Mauern, Geländer etc.
Bauverwalltung
Zimmer 11
5241
Bebauungspläne
Bauverwaltung
Zimmer 7
5242
Befreiung v. Rundfunk- und Fernsehgebühren
Landkreis Helmstedt
05351-121-0
Beglaubigungen
Bürgerbüro
Zimmer 1 + 2
5231 + 5232 + 5233
Bestattungswesen
Friedhofswesen
Zimmer 30
5222 + 5250

An- Ab- und Ummeldungen

Die Abmeldepflicht für Umzüge innerhalb der ganzen Bundesrepublik ist seit
01.06.2004 aufgehoben. Wenn Sie in das Gebiet der Samtgemeinde Velpke
ziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro mit Ihrem Ausweis / Pass anmelden. Die
Abmeldung bei der bisherigen Stadt / Gemeinde erfolgt automatisch durch den
Rückmeldeaustausch zwischen der Samtgemeinde Velpke und der
Wegzugsmeldebehörde.

Mit dieser Neuregelung wird dem Bürger der Umzug einfacher gemacht. Der Weg
zum Einwohnermeldeamt des Wegzugsortes entfällt. Damit die Samtgemeinde
Velpke über ein aktuelles Melderegister verfügen kann, sollte die Anmeldung
möglichst umgehend nach dem Zuzug erfolgen. Sollte es Ihnen durch besondere
Umstände nicht möglich sein, die Anmeldung zeitnah vorzunehmen, setzen Sie
sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro in Verbindung.

Umzüge innerhalb des Gebietes der Samtgemeinde Velpke müssen wie bisher
gemeldet werden.

Sachbearbeiter:
- Herr Finke - finke.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Bake - bake.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Lauriola - lauriola.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Triller - triller.samtgemeinde@velpke.de

EG, Zimmer 1 und 2
Tel.: 05364 -5232 o. 5233 o. 5231


Bauanträge

Bauherren können im Einzelfall auf die Einreichung eines Bauantrages verzichten. Die Nieders. Bauordnung sieht vor, dass eine Bauanzeige einen Bauantrag ersetzen kann. Zulässig ist dies allerdings nur, wenn das Grundstück im Bereich eines Bebauungsplanes liegt, in dem allgemeine, reine, besondere Wohngebiete oder Kleinsiedlungsgebiete festgesetzt sind. Die Genehmigungsfreiheit erstreckt sich auch auf Garagen und Nebenanlagen für diese Wohnungen. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass die Bearbeitungszeiten für die Genehmigung und Genehmigungsgebühren entfallen.

Die Bauanzeige muss vor Baubeginn bei der Samtgemeinde Velpke eingereicht und von einem Architekten oder Bauingenieur unterzeichnet werden. Dieser garantiert mit seiner Unterschrift, dass alle Vorschriften des öffentlichen Baurechtes die Grenzabstände oder Standsicherheit des Gebäudes eingehalten werden. Eine Prüfung durch die Bauordnungsbehörde entfällt.

Vorgeschrieben ist daneben, dass nach der Baumaßnahme die Entwurfs- und Bauunterlagen an die Samtgemeinde Velpke geschickt werden, damit dort die Bauakte komplettiert wird. Dies ist besonders wichtig, weil diese Unterlagen gerade bei späterem Eigentümerwechsel häufig nicht mit übergeben werden und dadurch spätere Umbaumaßnahmen erschwert werden können. Die Verwendung alter Bauzeichnungen kann teure Gebäudeaufmessungen überflüssig machen.

Sachbearbeiterin: Frau Streich
EG, Zimmer 10
Tel.: 05364 - 5240
E-Mail: streich.samtgemeinde@velpke.de


Beglaubigungen

Beglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen
In der Einwohnermeldestelle haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterschrift oder Kopien von Schriftstücken beglaubigen zu lassen.

Für eine Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte das zu unterzeichnende Dokument sowie Ihren Personalausweis mit.

Bei der Beglaubigung von Schriftstücken (zum Beispiel Zeugnisse, Bescheinigungen) muss auch das Original vorgelegt werden. Kopien von Personenstandsurkunden aus dem Bundesgebiet können nicht beglaubigt werden.

Dient die Beglaubigung zum Beispiel zur Vorlage bei einer gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherungsanstalt oder aber auch für Kindergeldzwecke, so ist sie gebührenfrei.

Sachbearbeiter:
- Herr Finke - finke.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Bake - bake.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Lauriola - lauriola.samtgemeinde@velpke.de
- Frau Triller - triller.samtgemeinde@velpke.de

EG, Zimmer 1 und 2
Tel.: 05364 -5232 o. 5233 o. 5231