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Richtfest für neues Feuerwehrgerätehaus in Bahrdorf
Am Samstag, dem 28.06.2010 wurde im Rohbau des neuen Feuerwehrgerätehauses an der Schulstraße in Bahrdorf das Richtfest gefeiert. Im Mittelpunkt der dabei von Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Feuerwehr gehaltenen Reden standen Lob und Anerkennung für die bisher erbrachten Leistungen der Aktiven der Ortsfeuerwehr Bahrdorf und ihrer zahlreichen Helfer. Samtgemeindebürgermeister Hans Werner Schlichting stellte in seiner Ansprache das große Engagement besonders heraus. Immerhin können durch Eigenleistungen bei dem mit 653.000 Euro veranschlagten Bauvorhaben rund 225.000 Euro, also mehr als ein Drittel der Kosten eingespart werden. 2.500 Arbeitstunden der freiwilligen Helfer stecken bereits in dem Bau, viele weitere werden bis zur Fertigstellung gegen Ende des Jahres noch folgen.

Gefördert wird das Vorhaben auch durch Zuschüsse des Landkreises Helmstedt und der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Die Gemeinde Bahrdorf hat der Samtgemeinde das rund 1.500 m⊃2; große Baugrundstück kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Besucher der Veranstaltung konnten sich ein Bild davon machen, wie weit der Bau schon fortgeschritten ist. Eine Besonderheit bei dem Objekt ist, dass die drei Fahrzeughallen über den Schulungs- und Lagerräumen angeordnet sind. Dies ist durch die Lage am Hang zwischen Schulstraße und Sportplatzgelände bedingt. Hierdurch wird erreicht, das optisch kein überhöhter Baukörper an der Schulstrasse erkennbar wird und dieses etwas größere Haus sich hervorragend einfügt.

Bei der Feier wurde auch die förmliche Grundsteinlegung nachgeholt. In einer verlöteten Kartusche wurden eine Urkunde, Bauzeichnungen, Mitgliederverzeichnisse der Ortsfeuerwehr Bahrdorf und des Samtgemeinderates, die zur Zeit gültigen Umlaufmünzen und die aktuellen Tageszeitungen eingemauert, bevor zu einem leckeren Imbiss eingeladen wurde.

Den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr und allen Helfern ein ganz besonders herzlicher Dank für ihren Einsatz beim Feuerwehrgerätehausbau in Bahrdorf.

Samtgemeindebürgermeister
Hans Werner Schlichting


Verkaufsoffener Sonntag im Gebiet der Samtgemeinde Velpke
Am Sonntag, dem 29. August 2010, dürfen in der Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr alle Verkaufsstellen im Gebiet der Samtgemeinde Velpke geöffnet haben. Von der Werbegemeinschaft der Samtgemeinde Velpke e.V. wurde der Antrag gestellt, einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu dürfen.

Gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 kann auf Antrag einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung die zuständige Behörde zulassen, dass Verkaufsstellen unabhängig von der Regelung des § 4 NLöffVZG an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

Die erforderlichen Voraussetzungen lagen vor, dem Antrag der Werbegemeinschaft der Samtgemeinde Velpke e.V. wurde stattgegeben. (unbenannt)


Die Samtgemeindekasse gibt bekannt
Die Samtgemeindekasse Velpke weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer für die Zeit vom 01.07. - 30.09.2010 und die Hundesteuer für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2010 zum Fälligkeitstag 15.08.2010 zu entrichten sind.

Nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmende Zahlungspflichtige werden gebeten, die Abgaben mit Überweisung bzw. über Dauerauftrag zur Vermeidung von Fehlbuchungen nur noch Angabe der aktuellen Kassenzeichen (siehe letzten Abgabenbescheid) zu leisten.


Auslegung der 39. und 40. Änderung der Flächennutzungsplanes
Die 39. und die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit vom 1. Juli bis zum 2. August 2010 während der Sprechstunden im Rathaus öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die Planunterlagen genommen werden, und es kann eine Stellungnahme abgegeben werden.

Der Geltungsbereich der 39. Änderung befindet sich in den Gemeinden Danndorf und Grafhorst. Zunächst sollte mit dieser Änderung eine Fläche in der Gemeinde Grafhorst, „In den Morgen“, in Größe von rd. 1 ha planerisch für eine Bebauung vorbereitet werden. Ferner ist die plan festgestellte Trasse der Ortsumgehung der B 188 in Änderung mit aufgenommen worden. Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan auf eine neue, aktuelle Kartengrundlage übertragen worden. In diesem Zusammenhang ist die Darstellung des Flächennutzungsplanes in den beiden Orten an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst worden. So sind z. B. die Lage der Kinderspielplätze, Feuerwehrstandort in Danndorf, Versorgungsanlage usw. angepasst worden.

Mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine Fläche in einer Größe von rd. 3 ha im Ortsteil Saalsdorf bei Altena für die Errichtung einer Biogasanlage planerisch vorbereitet (wir berichteten). Der Samtgemeindeausschuss hatte am 22.06.2010 dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.


Veränderung der Realsteuerhebesätze
Die Räte der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Velpke haben der Zielvereinbarung zwischen der Samtgemeinde Velpke und dem Niedersächsischen Innenministerium zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung zugestimmt. Dieser Beschluss beinhaltet eine Einnahmeverbesserung. Gleichzeitig wurden die Realsteuerhebesätze im Samtgemeindegebiet einheitlich festgesetzt . Die Räte der Mitgliedsgemeinden haben folgende Hebesätze in einer Hebesatzänderungssatzung festgelegt:

Grundsteuer A 371 v. H. (bisher 320 v. H.)
Grundsteuer B 369 v. H. (bisher 310 v. H.)
Gewerbesteuer 342 v. H. (bisher 316 v. H.)

Die Veränderung der Hebesätze gilt ab dem 1. Januar 2011. Hierdurch wird eine Verbesserung der Ertragsseite in Höhe von ca. 196.000,00 € jährlich erwartet.

Seit 2003 gelten die Realsteuerhebesätze im Samtgemeindegebiet. Damals erfolgte auch nach langen Jahren eine Erhöhung und Anpassung der Hebesätze in allen Gemeinden im Samtgemeindegebiet auf einen gleichen Hebesatz. Lediglich die Gemeinde Velpke mit über 3000 Einwohnern war gehalten einen anderen Hebesatz zu nehmen.

Mit der für 2009 zugesagten „Bedarfszuweisung des Landes“ wegen unzureichender Haushaltssituation hatte das Nieders. Innenministerium für den Abschluss einer Zielvereinbarung von vornherein die Erhöhung der Realsteuersätze auf mindestens dem Landesdurchschnitt gefordert. Mit dieser festgelegten Erhöhung wurde etwas über den Landesdurchschnitt beschlossen, um nicht erneut wieder unter Zugzwang zu geraten.

Für ein durchschnittliches Einfamilienhausgrundstück gibt es nach 8 Jahren eine Erhöhung von etwa 25,-- € pro Jahr.


Ausbau von Haltestellen in der Gemeinde Velpke
Die Gemeinde Velpke baut lt. Ratsbeschluss vom 17.06.2010 die Bushaltestellen Grafhorster Str. ( in Höhe Sportplatz), Velpke, die neue Bushaltestelle an der Kreisstraße 39 Wahrstedt-Meinkot in Höhe Amselweg und die Bushaltestelle in Wahrstedt Zum Lindhorn um. Die Maßnahmen werden als erforderlich angesehen, um den Richtlinien über Haltestellen im öffentlichen Personennahverkehr nachzukommen. Weiterhin kann aus dem Ausbauprogramm des Landes Niedersachsen eine Förderung zum Umbau bis zu 75% erreicht werden. Insgesamt sind die Maßnahmen mit 104.500,00.€ und einer Bezuschussung in Höhe von 57.400,00.€ geplant.

Die Haltestelle an der K 39 in Wahrstedt wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 188 neu geschaffen. Bisher ist nur eine Aufstellfläche und der Unterstand errichtet worden. Mit dem endgültigen Ausbau der Bushaltestelle soll nunmehr gleichzeitig ein Gehweg von der Stendaler Str. (B188) bis zum Kiebitzweg hergestellt werden. Gleichzeitig wird eine Ausstiegs/Einstiegsfläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite entstehen.

Die vorhandene Bushaltestelle Zum Lindhorn wird entsprechend der Richtlinien mit einem sogenannten Kasseler Bord versehen um barrierefrei in die Niederflurbusse ein- und aussteigen zu können. Diese Umbaumaßnahme kommt allerdings in 2010 nur zur Ausführung, wenn die veranschlagten Haushaltsmittel für alle 3 Bushaltestellen ausreichen.

Die Bushaltestelle an der Grafhorster Str. (Sportplatz) wird einen Rückbau der Busspuren zur Folge haben und auf beiden Seiten werden entsprechend neue Wartehallen sowie Aufstellflächen erstellt.


Siedlungsentwicklung im Ortsteil Klein Twülpstedt;
Umfrage bei den Eigentümern von Baulücken und unbewohnter Wohnhäuser
Der Rat der Gemeinde Gr. Twülpstedt hat am 21.06.2010 zur Siedlungsentwicklung in Klein Twülpstedt beschlossen, dass z.Zt. keine Bauleitplanung mit Flächeninanspruchnahme im Außenbereich erfolgen soll. Stattdessen soll die Eigenentwicklung auf den innerörtlich vorhandenen baulich nutzbaren Flächen (Baulücken) betrieben werden.

Trotz intensiver Bemühungen ist es in Kl. Twülpstedt nicht gelungen ein Gebiet zu finden, welches unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als Bauland zur Verfügung gestellt werden könnte. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung sowie unter Beachtung der Kosten und des sparsamen Umgang mit Grund und Boden als Planungsgrundsatz, sollen vielmehr Baulücken, die im Ort noch vorhanden sind, wenn möglich in Anspruch genommen werden.

Hierbei handelt es sich um keine Überplanung von Flächen durch die Gemeinde oder einen Ankauf durch die Gemeinde sondern um einen Versuch einen baulichen Flächenbedarf, soweit er entsteht, mit freien im Angebot stehenden Flächen zusammen zu bringen. Um einen Überblick über evt. Verkaufsabsichten der Eigentümer zu erhalten, werden alle Eigentümer von Baulücken, aber auch Eigentümer von unbewohnten Wohnhäusern, ein Anschreiben von der Verwaltung in nächster Zeit erhalten. Wenn sich aus der Umfrage ergibt, dass Eigentümer ihr Grundstück verkaufen möchten, wird die Verwaltung versuchen den Kontakt zu vorliegenden Kaufinteressenten herzustellen.

Gleichzeitig kann die Gemeinde mit diesem Instrument eine Steuerung von Freiflächen und nicht mehr genutzten innerörtlichen Flächen erreichen. Der Grundsatz zu sparsamen Umgang mit Grund und Boden verpflichtet die Gemeinde vor Ausweisung von neuen Flächen ausserorts und damit einer zusätzlichen Versiegelungsabsicht innerörtliche Möglichkeiten zu prüfen. Wenn Freiflächen vorhanden sind, die nicht mehr benötigt werden, z.B. frühere Hausweiden der Landwirtschaft, dann kann mit diesen Flächen die weitere Zersiedlung eingegrenzt werden. Aber auch leerstehende Häuser sind immer häufiger in unseren Dörfern anzutreffen. Auch diese Flächen, neu genutzt, würden eine weitere Zersiedlung verhindern. Bei einer solchen Überprüfung muss auf einen langfristigen Zeitraum abgestellt werden. D.h. Veränderungen durch die demographischen Entwicklung, besonders auch über die Altersstruktur werden mit betrachtet.

Es gibt bei Vorliegen der Daten für die Gemeinde nur eine Planungsgrundlage, aber keinen Zwang gegenüber von Eigentümern.

Um dieses Projekt durchführen zu können bittet die Verwaltung, um die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger von Klein Twülpstedt.

Mit dieser Maßnahme soll schnell und wirtschaftlich Bauland zur Verfügung gestellt werden. Sollten seitens der Grundstückseigentümer, aber auch von Kaufinteressenten, Fragen zu dieser Aktion bestehen, können sie sich an Herrn Wiedemann (Tel. 05364/5242) wenden.


Straßenbenennung Papenrode Baugebiet „Steinplessen II“
Im Baugebiet „Steinplessen II“ wird aufgrund der Festsetzung des Bebauungsplanes eine neue Gemeindestraße entstehen. Die entstehende Planstraße ist eine Verlängerung der bereits vorhandenen Straße „Steinplessen“ im genannten Baugebiet und erhält nach Ratsbeschluss vom 22.06.2010 ebenfalls den Namen „Steinplessen“.