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Aktuelles aus der Samtgemeinde

Standesamtsnachrichten

Eheschließungen vom 12.11.2011 bis 31.12.2011
Marcel Hohmann, Velpke - Svenja-Nadine Schmidt, Velpke
Jost Schanda, Velpke - Marlies Rokitta, Velpke
Dennis Winkelmann, Volkmarsdorf - Christina Leubner, Volkmarsdorf
Karsten Joop, Danndorf - Sabine Kelm, Danndorf
Drei Eheschließungen wurden nicht veröffentlicht.

Sterbefälle vom 06.12.2011 bis 31.12.2011
Manfred Schifer, Bahrdorf
Ein Sterbefall wurde nicht veröffentlicht.

Info zu Altglasbehältern

Zeitweise und besonders nach Feierteagen kommte es bei stark frequentierten Altglassammelcontainer zu Überfüllungen. Das Umweltamt des Landkreises Helmstedt bittet daher alle Einwohnerinnen und Einwohner, falls dies einmal der Fall sein sollte, das Altglas dann entweder zu einem anderen Altglascontainer zu bringen oder wieder mit nach Hause zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird außerdem noch darauf hingewiesen, dass eine Ablagerung von Abfällen jeglicher Art an den Standorten der Altglassammelcontainer, auch wenn es sich dabei um Tüten mit „lediglich“ Konservengläsern und/oder Flaschen handelt, eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sollte es einmal zu Problemen kommen, weil der Container überfüllt oder der Standplatz verunreinigt ist, oder Sie sonst noch Fragen zur Altglasentsorgung haben, wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes. Diese stehen Ihnen unter Rufnummer 05351/121-2517 sowie der e-mail Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gern zur Verfügung.

Die Samtgemeindekasse teilt mit

Die Samtgemeindekasse Velpke weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass zum 15.02.2012 die Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer für die Zeit vom 01.01. – 31.03.2012 und die Hundesteuer für die Zeit vom 01.01 – 30.06.2012 zu entrichten sind.

Nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmende Zahlungspflichtige werden gebeten, die Abgaben mit Überweisung bzw. Dauerauftrag zur Vermeidung von Fehlbuchungen oder evtl. Rückzahlungen nur noch unter Angabe der aktuellen Kassenzeichen (siehe letzten Abgabenbescheid) zu leisten.

Dorferneuerung Papenrode

Eine erfreuliche Mitteilung kam am 02.01.2012 aus Hannover. Der angekündigte Wegfall der Förderung privater Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung ist aufgehoben bzw. um 2 Jahre vorerst verschoben worden.
Im September 2011 teilte das Land Niedersachsen mit, dass die Mittel des Fonds „Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz“ durch den Bund gemindert werden und damit auch das Land seinen Anteil reduzieren würde. Ein gemeinsamer Protest aller Gemeinden des Landes Niedersachsen, organisiert über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, hat nunmehr Wirkung erzielt. Für 2012 und 2013 werden die Landesmittel für den Fond erhöht, und damit bleiben die Gesamtmittel in bisheriger Höhe gleich. Somit wird die Förderung von privaten Maßnahmen der Dorferneuerung auch in den beiden nächsten Jahren bestehen bleiben.

In der Samtgemeinde Velpke besteht aktuell eine Dorferneuerungsmaßnahme für den Ort Papenrode der Gemeinde Gr. Twülpstedt.

Private Maßnahmen, wie z. B. Fassadenerneuerung oder Dacherneuerung, können damit weiterhin beantragt werden. Anträge erhalten Sie über die Samtgemeindeverwaltung (Herr Wiedemann, Tel.: 05364-5242).

Samtgemeinde Velpke

Festsetzung der Grundsteuer 2012Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965 ff.) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2012 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2012 in einem Betrag am 01. Juli 2012 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2012 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch die verwaltungsgerichtliche Klage, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten, bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Braunschweig, Am Wendentor 7, 38100 Braunschweig angefochten werden.

Baugebiet "Am Velpker Weg II", Danndorf

Im Sommer letzten Jahres hat der Erschließungsträger, die IDB, den 2. Bauabschnitt des Baugebietes „Am Velpker Weg II“ erschließen lassen. Nachdem der Abverkauf der Bauplätze im 1. Abschnitt sehr gut lief, hat sich bald der Bedarf nach weiteren Bauplatzen abgezeichnet. Im 1. Abschnitt sind mittlerweile nur noch 2 Bauplätze frei. Da die Planung des gesamten Gebietes bereits abgeschlossen und genehmigt war, konnte gleich mit dem Bau begonnen werden.
Mit der Erschließung des 2. Abschnittes sind 28 neue Bauplätze zur Verfügung gestellt worden. Von diesen Plätzen sind bereits wieder 20 verkauft worden. 4 sind reserviert und 4 sind noch frei zu verkaufen. Damit sind im Gebiet insgesamt noch 6 Bauplätze zu verkaufen.

Plan als PDF-Datei [138 KB]