Schiedsamt / Schiedsperson
Allgemeine Informationen
Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarrechtlichen Angelegenheiten.
Die Schiedsämter führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie aus Ehrverletzungen durch, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind.
Soweit für bestimmte Streitigkeiten der Versuch einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung erforderlich ist gelten die Vorschriften des Nds. Schlichtungsgesetzes.
In der Samtgemeinde Velpke sind 2 Schiedsamtsbezirke eingerichtet:
Schiedsamtsbezirk für die Gemeinden |
Schiedsperson | Telefon | |
Schiedsamtsbezirk 1: | Carola Jacobs-Schütte | 05364 4056 | |
Schiedsamtsbezirk 2: | Rainer Gützkow | 05364 3158 | schiedsmann.velpke@online.de |
Rechtsgrundlagen
- Niedersächsisches Gesetz
zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung
(Niedersächsisches Schlichtungsgesetz - NSchlG) - Informationen des Niedersächsischen Justizministeriums
Kosten
Ansprechpartner
320 - Ordnungsangelegenheiten, Flüchtlingsangelegenheiten, Feuerwehren, Wahlen
Herr Taraschewski
EG - 5
Grafhorster Straße 6
38458 Velpke 05364 52-34
05364 52-52